Ein Büro von Morgan Stanley in Rochester im US-Bundesstaat Michigan.
Freitag, 17.05.2024 10:16 von BTC-Echo | Aufrufe: 120

Morgan Stanley: 270 Millionen Dollar in Bitcoin-ETFs investiert

Ein Büro von Morgan Stanley in Rochester im US-Bundesstaat Michigan. © RiverNorthPhotography / iStock Unreleased / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

Morgan Stanley hat seinen Quartalsbericht veröffentlicht. Daraus gehen hohe Investitionen in die kürzlich zugelassenen Bitcoin Spot ETFs hervor.

  • Morgan Stanley hat im ersten Quartal Bitcoin-ETF-Anteile von über 270 Millionen US-Dollar erworben.
  • Das geht aus einem am Mittwoch bei der SEC eingereichten Quartalsbericht hervor.
  • Demnach hält die Investmentbank 269,9 Millionen US-Dollar in GBTC von Grayscale sowie 2,3 Millionen US-Dollar in ARKB von Ark Invest.
  • Andrew Peel, Leiter des Bereichs Digital Asset Markets bei Morgan Stanley, erklärte im Januar: “Die Akzeptanz von Bitcoin über Spekulationszwecke hinaus entwickelt sich weiter”.
  • Die Genehmigung der Bitcoin Spot ETFs stelle demnach “einen potenziellen Paradigmenwechsel in der globalen Wahrnehmung und Nutzung digitaler Vermögenswerte dar”.
  • Diese Woche wurde auch bekannt, dass der US-Bundesstaat Wisconsin über seinen Pensionsfonds Bitcoin ETF-Anteile von rund 163 Millionen US-Dollar hält.
  • Laut Matt Houga, Chief Investment Officer von Bitwise Asset Management, meldeten für das erste Quartal “insgesamt 563 professionelle Investmentfirmen den Besitz von Bitcoin-ETFs im Wert von 3,5 Milliarden US-Dollar”.

 
Source: BTC-ECHO

BTC-ECHO


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

Werbung

Mehr Nachrichten zum Kurs BTC/EUR (Bitcoin / EURO) kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.