T-Online und Deutsche Telekom verständigen sich auf Spanne für Umtauschverhältnis bei angestrebter Verschmelzung
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Spanne für Umtauschverhältnis
T-Online und Deutsche Telekom einigen sich auf Spanne für Umtauschverhältnis
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
T-Online und Deutsche Telekom verständigen sich auf Spanne für Umtauschverhältnis bei angestrebter Verschmelzung
T-Online International AG und Deutsche Telekom AG haben heute ein gemeinsames Verständnis über die Spanne erzielt, in der das Umtauschverhältnis bei der geplanten Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG liegen wird. Danach gehen beide Unternehmen davon aus, dass das im Verschmelzungsvertrag festzulegende Umtauschverhältnis der Aktien voraussichtlich zwischen 0,45 und 0,55 Aktien der Deutschen Telekom für eine T-Online Aktie liegen wird.
Diese Spanne wurde auf Basis des derzeitigen Standes der von Deutsche Telekom und T-Online mit Unterstützung von KPMG bzw. Warth & Klein zur Vorbereitung der von beiden Gesellschaften geplanten Verschmelzung erfolgenden Unternehmensbewertungen ermittelt. Diese Unternehmensbewertungen werden nach dem hier anwendbaren Ertragswertverfahren gemäß den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW S1 neue Fassung) durchgeführt.
Auf Basis des derzeitigen Standes der zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses durchgeführten Bewertungsarbeiten gehen beide Unternehmen ferner davon aus, dass die für diesen Zweck ermittelten IDW S 1-Ertragswerte voraussichtlich einen Betrag von 27,00 Euro je Aktie der Deutschen Telekom AG und voraussichtlich einen Betrag von 14,00 Euro je Aktie der T-Online International AG nicht unterschreiten werden.
Der Aufsichtsrat der T-Online International AG hat dies zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Abschluss der Bewertungsarbeiten und des Verschmelzungsvertrages, die Fertigstellung des Verschmelzungsberichts sowie die Beendigung der Prüfungsarbeiten des gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfers werden aus heutiger Sicht bis Mitte März erwartet.
Ende der Adhoc-Mitteilung
T-Online International AG T-Online Allee 1 64295 Darmstadt Deutschland
ISIN: DE0005557706 WKN: 555770 Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart; Eurex
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.01.2005
Quelle: t-online
-aua- Knapp 7% im Minus
...be invested
Der Einsame Samariter
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T-Online International AG und Deutsche Telekom AG haben heute ein gemeinsames Verständnis über die Spanne erzielt, in der das Umtauschverhältnis bei der geplanten Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG liegen wird. Danach gehen beide Unternehmen davon aus, dass das im Verschmelzungsvertrag festzulegende Umtauschverhältnis der Aktien voraussichtlich zwischen 0,45 und 0,55 Aktien der Deutschen Telekom für eine T-Online Aktie liegen wird.
Diese Spanne wurde auf Basis des derzeitigen Standes der von Deutsche Telekom und T-Online mit Unterstützung von KPMG bzw. Warth & Klein zur Vorbereitung der von beiden Gesellschaften geplanten Verschmelzung erfolgenden Unternehmensbewertungen ermittelt. Diese Unternehmensbewertungen werden nach dem hier anwendbaren Ertragswertverfahren gemäß den Grundsätzen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW S1 neue Fassung) durchgeführt.
Auf Basis des derzeitigen Standes der zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses durchgeführten Bewertungsarbeiten gehen beide Unternehmen ferner davon aus, dass die für diesen Zweck ermittelten IDW S 1-Ertragswerte voraussichtlich einen Betrag von 27,00 Euro je Aktie der Deutschen Telekom AG und voraussichtlich einen Betrag von 14,00 Euro je Aktie der T-Online International AG nicht unterschreiten werden.
Der Aufsichtsrat der T-Online International AG hat dies zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Abschluss der Bewertungsarbeiten und des Verschmelzungsvertrages, die Fertigstellung des Verschmelzungsberichts sowie die Beendigung der Prüfungsarbeiten des gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfers werden aus heutiger Sicht bis Mitte März erwartet.
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