Bis Ende 2012 erhielt der Netzbetreiber jährlich 27 Millionen Euro von ARD, ZDF und Arte. Die Entscheidung der Richter könnte sich damit für die Verbraucher letztendlich auf die Preise und das Angebot im Kabelfernsehen auswirken. Der BGH-Kartellsenat hatte im März über die Klagen gegen den SWR (Südwestrundfunk) und BR (Bayerischen Rundfunk) verhandelt.
Der Rundfunkstaatsvertrag zwischen allen Bundesländern lasse die Frage eines Entgelts für das Einspeisen der Programme in die Kabelnetze offen: "Es gibt keine Verpflichtung zum Entgelt, das ist nirgendwo geregelt", sagte BGH-Anwalt Peter Baukelmann im März in Karlsruhe. Vor den Oberlandesgerichten Stuttgart und München konnten sich die Sender gegen die Klage durchsetzen.
Kabel BW steht dagegen auf dem Standpunkt, dass Leistungen auch vergütet werden müssen und hält die Zahlungskündigungen für sittenwidrig. Gegen die Urteile der Vorinstanzen zog das Unternehmen nach Karlsruhe.
Der Vertreter des Bundeskartellamts bezeichnete den Streit als "Machtkampf einer überaus mächtigen Sendergruppe mit einem überaus mächtigen Kabelnetzbetreiber" und sprach sich für außergerichtliche Verhandlungen aus: "Man muss sich einfach einigen."/din/pz/DP/zb
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