Royal Bank of Scotland muss weniger abschreiben als erwartet
LONDON (dpa-AFX) - Die Royal Bank of Scotland (Royal Bank of Scotland Aktie) (RBS) wird dank einer weiterhin gut laufenden Konjunktur in Großbritannien und Irland in diesem Jahr voraussichtlich deutlich weniger abschreiben müssen als zuvor gedacht. Die Bank erwarte, dass die ursprünglich prognostizierte Wertminderung von rund einer Milliarde britischen Pfund deutlich niedriger ausfallen werde, teilte die teilverstaatlichte Bank am Dienstag mit. Die Bad Bank des Kreditinstituts, in der im vergangenen Jahr hochriskante Vermögenswerte ausgelagert wurden, werde im dritten Quartal etwa 500 Millionen Pfund an Risikovorsorge wieder freigeben. Diese waren zuvor für notleidende Kredite zurückgelegt worden.
Der britische Staat hatte die RBS in der Finanzkrise mit dem Rekordbetrag von 45,5 Milliarden Pfund gerettet und ist seitdem mit rund 81 Prozent größter Aktionär. Von einem Gewinn ist der Steuerzahler noch weit entfernt. Seit 2008 schrieb die RBS in jedem Jahr Verluste. Der Aktienkurs legte im frühen Handel am Dienstag deutlich zu./mne/men/fbr
117 % in den letzten 5 Jahren - nicht schlecht für eine Bank, die nach den Eskapaden von "Fred the shred" alias Sir Fred Goodwin vom britischen Steuerzahler gerettet wurde. Da sich der Staat zunehmend herauszieht, die Bank immer noch eine beachtliche Größe darstellt und mit guten Ergebnissen glänzt, gehen wir hier von weiterhin guten ...
Auch wenn ich Onvista zu einem KGV der Bank von 0,08 für 2022 wenig Glauben schenken kann, so lassen aber die jüngsten Ergebnisse und Schätzungen ein durchaus günstiges Licht auf die Aktie zu. Wir haben jedenfalls jetzt auf eine 5-stellige Anzahl der Papiere aufgestockt und sind vorbehaltlich externer und vor allem geopolitischer ...
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.