Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Donnerstag, 17.09.2020 12:39 von | Aufrufe: 2702

Bienenschädliche Insektizide: Bayer mit Erfolgschance vor dem EuGH

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit über bienenschädliche Insektizide hat der Chemieriese Bayer (Bayer Aktie) Chancen auf einen Teilerfolg vor dem Europäischen Gerichtshof. Die zuständige EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott plädierte am Donnerstag dafür, ein Urteil erster Instanz zum Verbot zweier sogenannter Neonikotinoide zum Teil aufzuheben. Im Ergebnis dürften die umstrittenen Insektizide aber trotzdem nicht vermarktet werden, betonte Kokott. (Rechtssache C-499/18 P)

Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid - Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EU-Gericht bestätigte dies im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.

Generalanwältin Kokott wies darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, die Zulassung von Clothianidin sei sogar ausgelaufen. "Ein Erfolg des vorliegenden Rechtsmittels oder gar der Klage würde somit Bayer nicht die weitere Vermarktung dieser Wirkstoffe ermöglichen", schreibt Kokott in ihrem Gutachten. Etwaige Schadenersatzansprüche seien verjährt.

Dennoch habe Bayer ein berechtigtes Interesse an rechtlicher Klärung. Das Unternehmen stelle weitere Pflanzenschutzmittel her und dringe darauf, mögliche Rechtsfehler künftig zu vermeiden. Solche Fehler sieht Kokott in dem Teil der Kommissionsentscheidung, der nicht-gewerbliche Anwender der beiden Insektizide betraf. Diese habe sich nicht auf die verfügbaren wissenschaftlichen Kenntnisse gestützt. In diesem Punkt sei das angefochtene Urteil deshalb aufzuheben, empfahl Kokott. Das Urteil dürfte der EuGH in einigen Wochen fällen. Die Empfehlung der Generalanwältin ist nicht bindend./vsr/DP/eas


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