BERLIN (dpa-AFX) - Netflix (Netflix Aktie)
Die von den Verbraucherschützern beanstandete Formulierung in den Nutzungsbedingungen lautet: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich Ändern." Die Kunden würden darüber mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten informiert. Das Argument von Netflix, die Kunden könnten dadurch vor einem Preiserhöhung rechtzeitig kündigen, ließ das Kammergericht nicht gelten.
Preisanpassungsklauseln seien gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nur zulässig, wenn die Befugnis von Kostenerhöhungen abhängig gemacht werde. Die Netflix-Klausel dagegen "nennt keinerlei Faktoren, von denen eine Preisanpassung abhängig sein soll, sondern stellt diese vollständig ins das Belieben der Beklagten"./so/DP/nas
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