Der IT-Sucherheitsexperte John McAfee wird nach eigenen Angaben von Intel verklagt, weil seine dezentrale Bitcon-Börse mcafeeghost gegen das Markenrecht verstoßen soll.
Ende der 80er Jahre gelangte John McAfee als IT-Sicherheits-Pionier zu Weltruhm. Seine Antivirus-Software McAfee war ein Kassenschlager, das gleichnamige Unternehmen ging 1994 an die Börse. 1996 verkaufte der Firmengründer seine letzten Anteile – seit 2011 gehören 49 Prozent des Unternehmens dem US-amerikansichen Chiphersteller Intel.
Außer dem Namen verbindet McAfee, das Unternehmen, nichts mehr mit McAfee, dem Gründer. Doch genau hier liegt der Knackpunkt: Dass John McAfee in der Zwischenzeit zahlreiche andere Projekte mit diesem – seinem – Namen lanciert hat, scheint Intel gegen den Strich gegangen zu sein. Wie McAfee, der Mensch, kürzlich auf seiner Twitter-Präsenz mitteilte, soll Intel den IT-Unternehmer angeklagt haben. Konkret soll es um die Verwendung des Namens McAfee für seine dezentrale Bitcoin-Börse „GhostbyMcAfee“ gehen:
Intel hat mich wegen des Namens „GhostbyMcAfee“ verklagt. Die Käufer meiner alten Firma sind zu dumm, um zu verstehen, dass alles, was ich herstelle, nur ihrem nun erbärmlichen Produkt hilft. Jedenfalls … „GhostbyJohnMcAfee“ ist zwar annehmbar, wirkt aber klobig. Irgendwelche Vorschläge?
schreibt ein erstaunlich kompromissbereiter McAfee.
Der Beitrag Intel soll McAfee verklagen erschien zuerst auf BTC-ECHO.
Kurzfristig positionieren in Intel Corp. | ||
VM4RWF
| Ask: 7,55 | Hebel: 4,34 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.