Filmstreaming auf einem Tablet. (Symbolbild)
Freitag, 28.05.2021 11:41 von | Aufrufe: 257

Netflix darf sich keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten

Filmstreaming auf einem Tablet. (Symbolbild) © Tero Vesalainen / iStock / Getty Images Plus / Getty Images

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Streaming-Dienst Netflix (Netflix Aktie) darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskräftig. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. (Az. I ZR 23/20)

Die Klausel hieß: "Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Abonnenten würden aber mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert. Netflix hatte sich damit gerechtfertigt, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Außerdem komme es bei den Einkaufskosten für die Lizenzen zu Schwankungen.

Das Berliner Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel zwar zulässig sein kann - aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden. Diese seien dann auch im Einzelnen offenzulegen. Was demnach nicht erlaubt ist, sind Preiserhöhungen, um den Gewinn zu steigern. Daneben hatte das Gericht die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo beanstandet, der nicht eindeutig genug auf die Zahlungsverpflichtung hinwies.

Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen, weil der Streitwert unter der erforderlichen Schwelle von 20 000 Euro liege. Netflix hatte sich nachträglich um eine Korrektur nach oben bemüht - die Klausel habe besondere wirtschaftliche Bedeutung. Dies hätte laut BGH aber noch vor dem Kammergerichtsurteil passieren müssen./sem/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Netflix
UM1VSM
Ask: 2,46
Hebel: 19,54
mit starkem Hebel
Zum Produkt
UM0UT7
Ask: 0,94
Hebel: 5,86
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
UBS
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: UM1VSM,UM0UT7,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

617,46 $
+1,70%
Netflix Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Netflix Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News