Werk der Bayer AG in Krefeld.
Freitag, 14.05.2021 19:52 von | Aufrufe: 1025

ROUNDUP: Bayer unterliegt auch im zweiten Glyphosat-Berufungsverfahren in USA

Werk der Bayer AG in Krefeld. © Michael-Victor-Photo/iStock Editorial / Getty Images Plus/Getty Images

SAN FRANCISCO (dpa-AFX) - Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer (Bayer Aktie) hat auch im zweiten seiner US-Berufungsverfahren wegen angeblicher Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat eine Niederlage erlitten. Das zuständige Gericht in San Francisco bestätigte am Freitag ein Urteil, wonach Bayer dem Kläger Edwin Hardeman insgesamt gut 25 Millionen Dollar (Dollarkurs) (20,6 Mio Euro) Schadenersatz zahlen muss.

Bayer zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht. Die Entscheidung des Gerichts sei nicht durch die Beweislage beim Prozess oder geltendes Recht gedeckt, erklärte das Unternehmen. Bayer ziehe alle rechtlichen Möglichkeiten in Betracht, um eine erneute Überprüfung des Falls zu erreichen. Dabei werde auch die Option geprüft, das Oberste Gericht - den US Supreme Court - einzuschalten.

Hardeman hatte den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup des 2018 für über 60 Milliarden Dollar von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Eine Geschworenenjury hatte 2019 zunächst Strafzahlungen von gut 80 Millionen Dollar gegen Bayer verhängt. Später wurde die Summe deutlich reduziert. Der Konzern hatte trotzdem Berufung eingelegt.

Bayer ist in den USA mit zahlreichen Glyphosat-Klagen konfrontiert, die das Unternehmen mit einem milliardenschweren Vergleich beilegen will. Nur drei Fälle wurden bislang vor Gerichten verhandelt, alle drei verlor der Dax -Konzern. Auch in Berufungsverfahren hatte Bayer bislang keine Erfolge.

Das mit dem Monsanto-Kauf übernommene Glyphosat-Problem macht dem Konzern schwer zu schaffen. In den USA meldeten bereits über 125 000 Kläger Ansprüche auf Schadenersatz an. Bayer will mehr als elf Milliarden Dollar in die Hand nehmen, um das Massenverfahren beizulegen. Doch ein wichtiger Teil des Vergleichs bedarf noch einer richterlichen Genehmigung. Am 19. Mai steht hierzu eine wichtige Anhörung an./hbr/DP/he


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