Ein Mann bezahlt mit seinem Smartphone. (Symbolbild)
Donnerstag, 06.05.2021 19:33 von | Aufrufe: 390

ROUNDUP/EY-Partner: Prüfer griffen Hinweise in Wirecard-Skandal nicht auf

Ein Mann bezahlt mit seinem Smartphone. (Symbolbild) © visualspace / E+ / Getty Images

BERLIN (dpa-AFX) - Im Bilanzskandal um den früheren Dax -Konzern Wirecard hat es nach Angaben eines Partners des Wirtschaftsprüfers EY schon Jahre vor der Insolvenz Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gegeben. Er habe im Zusammenhang mit dem Wirecard-Geschäft in Indien "red flags" gesehen, also dubiose Hinweise auf Ungereimtheiten, sagte der Forensiker der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Donnerstag im Untersuchungsausschuss des Bundestages. Er habe auf diese Hinweise aufmerksam gemacht. Dennoch seien die Abschlussprüfer nicht darauf eingegangen. Die Jahresabschlüsse hätten sie trotzdem testiert.

Forensiker sind Prüfer, die mit kriminalistischen Methoden arbeiten. Die "red flags" seien im Zuge einer Sonderprüfung zum Indien-Geschäft aufgetaucht, sagte der 45-Jährige aus. Da er nicht als Wirtschaftsprüfer im eigentlichen Sinne tätig gewesen sei, könne er nicht bewerten, ob seine Hinweise für ein Einschreiten ausgereicht hätten oder nicht.

Nach Ansicht des Grünen-Finanzpolitikers Danyal Bayaz belastete der Forensiker seine Prüfer-Kollegen von EY mit dieser Aussage schwer. "Es gibt starke Indizien, dass Risiken nicht ausreichend benannt und angemessen bewertet wurden", sagte er. Die Testate der Wirtschaftsprüfer von EY wirkten nun "noch fragwürdiger als es eh schon der Fall war". Prüfer von EY hatten vor der Wirecard-Insolvenz im Juni 2020 jahrelang Bilanzen des Konzerns abgesegnet und sind nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug hingeschaut zu haben.

Der Fall Wirecard gilt als größter Bilanzskandal der deutschen Nachkriegszeit: Ein mutmaßlicher Milliardenbetrug mit Schaden für Tausende Kleinanleger. Im Sommer vergangenen Jahres räumte Wirecard ein Bilanzloch von 1,9 Milliarden Euro ein. Die Münchener Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unternehmen seit 2015 Scheingewinne auswies.

Im Untersuchungsausschuss sprach zudem ein früherer Anwalt des Skandalkonzerns. Er wies Vorwürfe zurück, nach denen folgenreiche Erpressungsvorwürfe in dem Fall frei erfunden gewesen seien. Das "beschränkte sich nicht auf eine Räuberpistole", sagte der Münchner. Er habe Informationen zu sehr konkreten Daten, Zahlen und Personen erhalten.

Der Anwalt hatte der Staatsanwaltschaft München 2019 berichtet, Wirecard werde aus der Medienbranche erpresst. Daraufhin hatte die Finanzaufsicht Bafin Wetten auf fallende Kurse bei Wirecard verboten

- was viele Anleger als Zeichen deuteten, bei dem Skandalkonzern sei

trotz kritischer Medienberichte alles in Ordnung. Nach Ansicht der Abgeordneten wurde der mutmaßliche Milliardenbetrug dadurch erst viel später aufgedeckt.

Er habe seine Informationen über die Erpressung weitergegeben, "weil es meine Aufgabe als Vertreter eines damals Verletzten in einem Marktmanipulationsverfahren war", sagte der Anwalt. In die Entscheidung zum Leerverkaufsverbot sei er nicht eingebunden gewesen.


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

0,0188
+2,17%
Wirecard AG Chart

Der Münchner berichtete, seine Ansprechpartner bei Wirecard seien Konzernchef Markus Braun, Top-Manager Jan Marsalek und Chefjustiziarin Andrea Görres gewesen. Von Marsalek fühle er sich getäuscht, von Braun ebenso, sagte er - von Görres dagegen eher nicht. Braun sitzt inzwischen in Haft, Marsalek ist auf der Flucht. Beiden wird vorgeworfen, maßgeblich verantwortlich für den mutmaßlichen Milliardenbetrug bei Wirecard zu sein./jjk/tam/DP/zb

Werbung

Mehr Nachrichten zur Wirecard Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News