Vonovia ist das größte Wohnungsunternehmen Deutschlands (Symbolbild).
Donnerstag, 15.04.2021 12:11 von | Aufrufe: 955

ROUNDUP: Vonovia will nach Aus für Mietendeckel kein Geld zurückfordern

Vonovia ist das größte Wohnungsunternehmen Deutschlands (Symbolbild). pixabay.com

BOCHUM (dpa-AFX) - Deutschlands größter Wohnungskonzern Vonovia (Vonovia Aktie) will nach der Aufhebung des Berliner Mietendeckels durch das Bundesverfassungsgericht keine Mietnachforderungen stellen. Das teilte das Unternehmen am Donnerstag in Bochum mit. Den Mietern sollten "keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen", sagte Vorstandschef Rolf Buch laut Mitteilung. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt.

Buch bezifferte die Mietausfälle des Dax -Konzerns durch den Berliner Mietendeckel auf bis zu zehn Millionen Euro. Der Immobilienkonzern besitzt in Berlin etwa 42 000 Wohnungen. Bei zwei Drittel von ihnen musste die Miete trotz des Gesetzes nicht gekürzt werden, weil die Mieten unter den Grenzen des Mietendeckels lagen.

Das Aus für den Mietendeckel ändere nichts an den Problemen auf dem Berliner Wohnungsmarkt, sagte Buch. "Der Mietendeckel hat nicht funktioniert. Die Zahl der angebotenen Wohnungen ist gesunken, die Anzahl der privatisierten Wohnungen ist massiv hoch gegangen." Deshalb müssten sich jetzt Landesregierung, Wohnungsunternehmen, Mieterverbände und Bauwirtschaft zusammensetzen, um nach Lösungen zu suchen.

Der Verzicht auf Mietnachforderungen solle ein Signal sein, "dass es keine weitere Eskalation" beim Thema bezahlbares Wohnen geben dürfe. Er fürchte, das Urteil werde den Konflikt noch weiter anheizen. Dem "Spiegel" sagte Buch, er mache sich mittlerweile Sorgen um die Vonovia-Mitarbeiter in Berlin. "Die Stimmung in Berlin hat sich radikalisiert."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag entschieden, dass der vor mehr als einem Jahr in Kraft getretene Berliner Mietendeckel gegen das Grundgesetz verstoße. Das höchste deutsche Gericht erklärte das Landesgesetz auf Antrag von FDP- und CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten für nichtig./hff/DP/jha


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