Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus
Dienstag, 15.12.2020 05:50 von | Aufrufe: 421

Stille Hauptversammlungen: Werden Aktionärsrechte beschnitten?

Bayer-Werbung auf dem DOB-Hochhaus ©Creative Commons Public Domain Mark 1.0

FRANKFURT (dpa-AFX) - Proteste vor der Halle, lautstarke Kritik von Aktionären, Sitzungsmarathon - all dies ist Vorständen deutscher Großkonzerne im Corona-Jahr 2020 weitgehend erspart geblieben. Reihenweise verlagerten die Unternehmen wegen der Pandemie ihre Hauptversammlungen komplett ins Internet. Weil die Lage unsicher bleibt, verlängerte die Bundesregierung die Sonderregelung für virtuelle Aktionärstreffen bis Ende 2021. Unumstritten ist das nicht.

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DWS ) und die europäische Anlegerschutzvereinigung Better Finance haben analysiert, wie es mit virtuellen Hauptversammlungen in Europa funktioniert hat - und was das für Aktionärstreffen in einer Zeit nach Corona bedeutet. Die Studie wird an diesem Dienstag (10.00 Uhr) vorgestellt./ben/DP/zb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Werbung

Weiter aufwärts?

Kurzfristig positionieren in Deutsche Bank AG
HS4YQ9
Ask: 3,30
Hebel: 20,40
mit starkem Hebel
Zum Produkt
HS3FHH
Ask: 4,65
Hebel: 6,65
mit moderatem Hebel
Zum Produkt
Smartbroker
HSBC
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie hier: HS4YQ9,HS3FHH,. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung. Der Emittent ist berechtigt, Wertpapiere mit open end-Laufzeit zu kündigen.

Kurse

28,02
-0,39%
Bayer AG Chart
15,258
+1,45%
Deutsche Bank AG Chart
40,66
+1,30%
DWS Group GmbH&Co. KgaA Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News