Anleger hoffen stets auf Zinsen (Symbolbild).
Samstag, 10.04.2021 12:32 von | Aufrufe: 810

Trend beschleunigt sich - 300 Geldhäuser verlangen Strafzinsen

Anleger hoffen stets auf Zinsen (Symbolbild). © Stadtratte / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

FRANKFURT (dpa-AFX) - Für immer mehr Sparer werden größere Summen vor allem auf dem Tagesgeldkonto zu einem Minusgeschäft. Insgesamt verlangen inzwischen 300 Banken und Sparkassen ein sogenanntes Verwahrentgelt von meist 0,5 Prozent, wie aus Daten des Vergleichsportals Verivox hervorgeht. Allein in den ersten 100 Tagen des laufenden Jahres führten demnach mehr als 100 Geldhäuser Strafzinsen ein (Stand: 9. April). Die Dynamik habe sich in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft, erläuterte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH.

Nach seiner Einschätzung hat Corona den Trend beschleunigt. "In der Pandemie legen viele Verbraucher ihr Geld lieber aufs Konto, statt es auszugeben. Für Banken ist das ein Problem, denn sie zahlen selbst Strafzinsen auf überschüssige Einlagen", sagte Maier. "Je mehr Spargelder sie annehmen müssen, desto größer wird der Druck auf die Kreditinstitute, diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben."

Geschäftsbanken müssen aktuell 0,5 Prozent Zinsen zahlen, wenn sie überschüssige Gelder bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Auch wenn es inzwischen Freibeträge für bestimmte Summen gibt, bleibt dies für die Branche eine Milliardenbelastung. Die Kosten geben immer mehr Geldhäuser ganz oder teilweise weiter und berechnen ihren Kunden Negativzinsen.

Lange Zeit verlangten Banken vor allem bei großen Summen ab 100 000 Euro Strafzinsen. Inzwischen erheben Verivox zufolge mindestens 95 Institute Negativzinsen schon ab einem Gesamtguthaben von 50 000 Euro oder weniger. Das Vergleichsportal wertet die im Internet veröffentlichten Preisaushänge von etwa 1300 Banken und Sparkassen aus. Überwiegend gelten Strafzinsen für Tagesgeld, teilweise werden sie aber auch für Giro- und Verrechnungskonten erhoben.

Verbraucherschützern zufolge sind Negativzinsen bei Bestands- und Neukunden nur zulässig, wenn das Verwahrentgelt explizit mit ihnen vereinbart wurde. Es reiche nicht, lediglich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern./mar/DP/zb


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