Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild).
Mittwoch, 30.06.2021 10:59 von | Aufrufe: 544

Verbraucherschützer mahnen Gebührenrückzahlung nach BGH-Urteil an

Menschen in einem Einkaufszentrum (Symbolbild). pixabay.com

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Verbraucherschützer pochen nach dem BGH-Urteil zu Bankgebühren auf die Erstattung zu Unrecht gezahlter Gebühren und drohen andernfalls mit weiteren rechtlichen Schritten. "Banken sollen aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen", mahnte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20). Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern.

Die Verbraucherschützer riefen Kunden auf, dem Bundesverband über ein anonymisiertes Onlineportal zu melden, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. "Nach der Auswertung entscheidet der vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden."

Möglich wäre eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Dieses Vehikel gibt es seit dem 1. November 2018. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen dann nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbandes anschließen. Ein Urteil klärt in solchen Fällen die grundsätzlichen Fragen und ist für alle verbindlich.

Etliche Banken haben sich bereits auf erhebliche Kosten infolge des Karlsruher Richterspruchs eingestellt. Die Deutsche Bank (Deutsche Bank Aktie) will für mögliche Rückforderungen im zweiten Quartal voraussichtlich 100 Millionen Euro zurückstellen und rechnet insgesamt mit Belastungen von 300 Millionen Euro durch das BGH-Urteil. Die Commerzbank (Commerzbank Aktie) stellt sich nach Angaben von Finanzvorständin Bettina Orlopp für das zweite Quartal 2021 auf eine Rückstellung "im mittleren zweistelligen Millionenbereich" ein./ben/DP/jha


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

13,855
-0,18%
Commerzbank Chart
15,40
+0,03%
Deutsche Bank AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Commerzbank Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News