Ein Beratungsgespräch bei einer Bank. (Symbolbild)
Mittwoch, 31.03.2021 15:24 von | Aufrufe: 305

Volksbanken kritisieren Bafin - 'am Rande des rechtlich Zulässigen'

Ein Beratungsgespräch bei einer Bank. (Symbolbild) © Ridofranz / iStock / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de/

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Die im Wirecard -Skandal unter Druck geratene Finanzaufsicht Bafin hat neuen Ärger - dieses Mal mit Bayerns Volks- und Raiffeisenbanken. Der Genossenschaftsverband Bayern warf der Behörde am Mittwoch vor, sich bei der Regulierung "zunehmend am Rande des rechtlich Zulässigen" zu bewegen. Anlass ist die "informelle" Bankregulierung - also Merkblätter, Pressemitteilungen oder Interviews, in denen sich die Bafin-Spitze zu Vorgaben für die Finanzbranche äußert.

Gestützt wird die Kritik durch den Berliner Rechtsprofessor Lars Klöhn. Dieser wirft der Bafin in einem Gutachten vor, dass die Behörde "faktisch selbst gesetztes Recht" vollziehe und damit die Grenzen des aufsichtsrechtlich Zulässigen systematisch überschreite.

Als konkretes Beispiel nennt der Jurist die von der Bafin zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 verkündete Aufforderung an die Banken, bei Dividenden Zurückhaltung zu üben.

Die Kritik bezieht sich darauf, dass Behörden in einem Rechtsstaat als ausführende Organe üblicherweise Vorschriften umsetzen, die Regierungen und Parlamente formulieren - aber nicht eigenmächtig Vorschriften erfinden sollen. "Der Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass eine Behörde in der Praxis einfach die Rolle des Gesetzgebers übernimmt", erklärte GVB-Präsident Jürgen Gros. Von der Bafin kam zunächst keine Antwort auf die Kritik.

Der Verbandschef forderte das Bundesfinanzministerium und den Verwaltungsrat der Bafin zum Einschreiten auf. Das Aufsichtsgremium sollte nach Vorstellung des GVB schlagkräftiger werden. Außerdem plädiert der Genossenschaftsverband dafür, dass die Bafin künftig im Finanzausschuss des Bundestags regelmäßig Rechenschaft über ihre Aufsichtstätigkeit ablegt./cho/DP/eas


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