Aktie von Ströer büßt 2,90 Prozent ein (50,30 €)

Freitag, 08.11.2024 15:42 von

Im deutschen Wertpapierhandel hat sich heute der Anteilsschein von Ströer zwischenzeitlich um 2,90 Prozent verbilligt. Der Kurs des Anteilsscheins verbilligte sich um 1,50 Euro. Der Preis für das Wertpapier liegt bei zur Stunde 50,30 Euro. Zieht man den MDAX (MDAX ) als Benchmark hinzu, dann liegt das Wertpapier von Ströer hinten. Der MDAX kommt mit einem Punktestand von 26.593 Punkten derzeit auf ein Plus von 0,24 Prozent gegenüber der letzten Notierung des vorigen Handelstages. Der heutige Kurs von Ströer ist längst nicht der niedrigste in der Börsengeschichte des Wertpapiers. Genau 44,04 Euro weniger wert war die Aktie am 26. Oktober 2012.

Bei einem Umsatz von 1,91 Mrd. € erwirtschaftete Ströer zuletzt einen Jahresüberschuss von 92,83 Mio. €.

So steht's um die Konkurrenz

  Ströer Clear Media Apg Sga JCDecaux Lamar Advertising WPP plc
Kurs 50,30 -   196,00 CHF 15,01 € 122,00 € 10,30 €
Performance 2,90 0,00% -0,76% -11,13% -2,40% 0,00%
Marktkap. 2,82 Mrd. € - - 3,20 Mrd. € 10,7 Mrd. € 11,1 Mrd. €

So sehen Experten die Ströer-Aktie

Die Ströer-Aktie wird von mehreren Analysten beobachtet.

Die US-Bank JPMorgan hat das Kursziel für Ströer von 84 auf 79 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Overweight" belassen. Die Trends würden durch die Bank schwächer, schrieb Analyst Marcus Diebel in seinem am Donnerstag vorliegenden Ausblick auf den Quartalsbericht am 13. November. Den deutschen Werbemarkt dürfte man aber weiter abhängen.

Hauck Aufhäuser Investment Banking hat das Kursziel für Ströer von 78 auf 75 Euro gesenkt, aber die Einstufung auf "Buy" belassen. Der Werbemarkt habe sich im dritten Quartal abgeschwächt, schrieb Analyst Simon Keller in seinem am Mittwoch vorliegenden Ausblick auf den Quartalsbericht Mitte November. Ströer stehe aber auch im schwierigeren Umfeld gut da.

Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base und Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für die genannten Analysten-Häuser finden Sie hier.

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