"...Anfang 2018 könnte das Stuttgarter Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden. Die DUH stimme einer Sprungresivion zu, sagt deren Rechtsanwalt Remo Klinger. Nun muss das Land Baden-Württemberg auch noch zustimmen. Dann kann der Instanzenweg übersprungen werden.
Viel zu entscheiden haben die obersten Richter Klinger zufolge aber nicht. Weder dürften sie an der Feststellung der Stuttgarter Richter rütteln, dass die geplanten Software-Updates nicht ausreichen, noch an deren Auffassung, dass Fahrverbote derzeit das einzige wirksame Instrument für weniger Stickoxidausstoß sind. Vielmehr geht es dann um die Frage, ob die Straßenverkehrsordnung ein Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge zulässt. Bejahen die Richter diese Frage, müsste Stuttgart zur Tat schreiten und Fahrverbote einführen. Auch die Dieselfahrer in anderen Städten müssten sich dann darauf einstellen, dass sie in bestimmten Zonen nicht mehr unterwegs sein dürfen.
Einen Ausweg aus der Misere, die den Besitzern der Fahrzeuge einen herben Wertverlust bescheren dürfte, sieht die DUH in einer Nachrüstung älterer Diesel mit einer modernen Abgasreinigung. „Das kostet an Bauteilen 840 Euro und zusammen mit dem Einbau 1500 Euro“, hat der Verkehrsexperte Axel Friedrich ausgerechnet. Der frühere Fachmann am Umweltbundesamt führt im Auftrag der DUH die Abgasmessungen bei Automobilen durch..."
Quelle: www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/...ticle3629374.html