Bund darf UMTS-Milliarden behalten

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Bund darf UMTS-Milliarden behalten

 
28.03.02 14:47
Der Bund darf seine Milliarden-Einnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunk-Lizenzen behalten. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag eine Klage Baden- Württembergs, Bayerns und Hessens ab. Das Bundesfinanzministerium begrüßte das Karlsruher Urteil. Mehrere Bundesländer zeigten sich in ersten Reaktionen wenig überrascht.

Die drei unionsgeführten Länder wollten in Karlsruhe durchsetzen, dass die 16 Bundesländer zur Hälfte an den UMTS-Erlösen in Höhe von rund 50,8 Milliarden Euro beteiligt werden. Die rot-grüne Bundesregierung hat das Geld zur Schuldentilgung eingesetzt.

Nach den Worten des Zweiten Senats gibt es keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Erlösen. Nach dem Grundgesetz sei der Bund für die Telekommunikation zuständig. Daraus folge, dass er auch die Erträge für sich behalten dürfe.

Die Länder hatten darauf verwiesen, dass die Unternehmen ihre Kosten für die UMTS-Lizenzen steuerlich geltend machen könnten. Daraus entstünden Steuerausfälle von etwa 20 Milliarden Euro - wovon 14 Milliarden zu Lasten von Ländern und Kommunen gingen.

Das Bundesfinanzministerium wies darauf hin, dass auch die Länder vom Erfolg der Versteigerung profitierten. Die aus den Zinsersparnissen nach der Schuldentilgung finanzierten Investitionen von jährlich rund 2,5 Milliarden Euro kämen auch ihnen zugute.

Berlin habe die Rechtssituation des Bundes ohnehin für ungleich stärker gehalten als die der klagenden Länder, sagte ein Sprecher von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). «Wir haben die Klage von Anfang an für nicht sehr aussichtsreich gehalten», betonte der Sprecher des Finanzministeriums von Mecklenburg-Vorpommern, Julius Geise.

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Gernot Mittler (SPD) bezeichnete das Urteil als akzeptabel. Es sei wirtschaftlich aber völlig unbefriedigend, dass der Bund die gesamte Summe vereinnahme.
(Quelle: www.web.de)

So long,
Calexa
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