30.12.2000
China erlässt Strafvorschriften fürs Internet
Forderung nach Unabhängigkeit Taiwans, Gerüchte zur Manipulation von Aktienkursen, Links auf Porno-Sites werden bestraft
Peking. In China soll die Weitergabe bestimmter Informationen im Internet unter Strafe gestellt werden. Wer etwa im World Wide Web die Unabhängigkeit Taiwans von China fordere oder Gerüchte zur Manipulation von Aktienkursen verbreite, solle dafür künftig bestraft werden, berichteten staatliche Zeitungen am Freitag. Das ständigen Komitee des chinesischen Parlaments, der Nationale Volkskongress hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Danach sollten auch die Verleumdung von Personen und Verbänden sowie die Organisierung von Kulten im Internet unter Strafe gestellt werden. Wie es in den Zeitungsberichten weiter hieß, sollen künftig auch die Verbreitung von Computer-Viren, die Verfälschung privater E-Mail-Konten und das Eindringen in die Netzwerke für nationale Verteidigung Chinas unter Strafe gestellt werden. Auch wer Websites mit pornographischen Inhalten einrichtet oder auf seiner Website eine Verbindung (Link) zu solchen Sites unterhält, wird künftig bestraft.
Mit der Resolution werden mehrere bereits bestehende Strafrechtsbestimmungen speziell auf das Internet ausgerichtet. So hat die kommunistische Regierung die Meditationsbewegung Falun Gong bereits seit längerem als Kult verboten. Die Insel Taiwan wird von der Volksrepublik China als abtrünnige Provinz betrachtet. Die Regierung hat sich immer wieder massiv gegen Unabhängigkeitsbestrebungen in Taiwan gewandt.
Zwei chinesische Internet-Portale haben nach eigenen Angaben die Erlaubnis erhalten, Nachrichten zu verbreiten. Es sind dies die Portale SINA.com und Sohu.com. Welche weiteren Unternehmen derartige Zulassungen erhalten werden, ist noch nicht klar. Neuen Bestimmungen zufolge dürfen Websites nur Nachrichten staatlicher Medien verbreiten. Die Weitergabe selbst recherchierter Nachrichten ist verboten.
Allerdings ist nicht klar, was in den Bestimmungen als Nachricht definiert wird. Einige Regulierer haben den Eindruck erweckt, dass sich der Begriff Nachrichten nur auf Berichte über politische Ereignisse beziehe, nicht aber Reportagen aus Sport, Unterhaltung und Finanzen. (Reuters,mk)
Quelle: www.wirtschaftsblatt.at
Viele Grüße
Guru Brauni
China erlässt Strafvorschriften fürs Internet
Forderung nach Unabhängigkeit Taiwans, Gerüchte zur Manipulation von Aktienkursen, Links auf Porno-Sites werden bestraft
Peking. In China soll die Weitergabe bestimmter Informationen im Internet unter Strafe gestellt werden. Wer etwa im World Wide Web die Unabhängigkeit Taiwans von China fordere oder Gerüchte zur Manipulation von Aktienkursen verbreite, solle dafür künftig bestraft werden, berichteten staatliche Zeitungen am Freitag. Das ständigen Komitee des chinesischen Parlaments, der Nationale Volkskongress hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Danach sollten auch die Verleumdung von Personen und Verbänden sowie die Organisierung von Kulten im Internet unter Strafe gestellt werden. Wie es in den Zeitungsberichten weiter hieß, sollen künftig auch die Verbreitung von Computer-Viren, die Verfälschung privater E-Mail-Konten und das Eindringen in die Netzwerke für nationale Verteidigung Chinas unter Strafe gestellt werden. Auch wer Websites mit pornographischen Inhalten einrichtet oder auf seiner Website eine Verbindung (Link) zu solchen Sites unterhält, wird künftig bestraft.
Mit der Resolution werden mehrere bereits bestehende Strafrechtsbestimmungen speziell auf das Internet ausgerichtet. So hat die kommunistische Regierung die Meditationsbewegung Falun Gong bereits seit längerem als Kult verboten. Die Insel Taiwan wird von der Volksrepublik China als abtrünnige Provinz betrachtet. Die Regierung hat sich immer wieder massiv gegen Unabhängigkeitsbestrebungen in Taiwan gewandt.
Zwei chinesische Internet-Portale haben nach eigenen Angaben die Erlaubnis erhalten, Nachrichten zu verbreiten. Es sind dies die Portale SINA.com und Sohu.com. Welche weiteren Unternehmen derartige Zulassungen erhalten werden, ist noch nicht klar. Neuen Bestimmungen zufolge dürfen Websites nur Nachrichten staatlicher Medien verbreiten. Die Weitergabe selbst recherchierter Nachrichten ist verboten.
Allerdings ist nicht klar, was in den Bestimmungen als Nachricht definiert wird. Einige Regulierer haben den Eindruck erweckt, dass sich der Begriff Nachrichten nur auf Berichte über politische Ereignisse beziehe, nicht aber Reportagen aus Sport, Unterhaltung und Finanzen. (Reuters,mk)
Quelle: www.wirtschaftsblatt.at
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