FAZ und Handelsblatt kommen zum gleichen Ergebnis

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FAZ und Handelsblatt kommen zum gleichen Ergebnis

 
01.01.06 23:14
Hartz IV läßt den Staat bluten...

01. Januar 2006 Der Protest war heftig. Vom „größten Sozialabbau in der Geschichte der Bundesrepublik” war die Rede, als vor genau einem Jahr die Hartz- IV-Reform in Kraft trat. „Hartz IV ist Armut per Gesetz”, riefen die Demonstranten. Montag für Montag versammelten sie sich, um gegen die Reform zu protestieren.

Die Wirklichkeit sieht ein Jahr später anders aus. Statt Sozialabbau bringt Hartz IV für viele sogar mehr Geld in der Haushaltskasse. Gerhard Schröder hat das als Bundeskanzler immer gesagt. Zum Sozialabbau ist Hartz IV erst von denen erfolgreich umgedeutet worden, die vom alten Besitzstandsdenken nicht lassen wollen. „Wer vor einem Jahr gesagt hat, mit Hartz IV kehre in Deutschland die Verarmung und soziale Eiseskälte ein, der wird zugeben müssen, daß das für den größten Teil der Betroffenen nicht so ist”, hält der Würzburger Ökonom Norbert Berthold ihnen entgegen.

Wohlfahrtsstaatliche Umverteilung

Die angebliche Sozialkürzung entpuppt sich sogar als größte wohlfahrtsstaatliche Umverteilung seit langem. Das hat Folgen für den Staatshaushalt: Statt der ursprünglich geplanten 14,6 Milliarden Euro wird das Arbeitslosengeld II die Steuerzahler nach neuesten Schätzungen von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) rund 25,6 Milliarden Euro kosten.

Vor allem für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger hat sich die Situation mit der Einführung des neuen Arbeitslosengeldes II verbessert. Einmalige Leistungen, die sie früher von Fall zu Fall gesondert beantragen mußten, bekommen sie jetzt regelmäßig - dafür wurden die Regelsätze angehoben. Monatlich gibt es also mehr in die Haushaltskasse. Und neben der Regelleistung von 345 Euro im Monat übernehmen die Arbeitsagenturen Miete und Nebenkosten und zahlen die Sozialversicherungsbeiträge.

Gewinner der Reform

Auch unter denen, die vor Hartz IV Arbeitslosenhilfe bekamen, stellen sich sehr viele jetzt besser. Zu dem Ergebnis kommt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) in ersten Simulationsrechnungen. Vor allem Alleinerziehende erhalten mit Hartz IV mehr Geld als vorher. 62 Prozent von ihnen seien Gewinner der Reform, stellt das IAB fest - dem man gewiß keine einseitige Parteinahme vorwerfen kann. Das gleiche gilt für 54 Prozent der Paare mit Kindern, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Das Gesamtniveau der Mindestsicherung für arbeitsfähige Transferempfänger wurde also eher gehoben als gesenkt. „In vielen Fällen stehen die Betroffenen heute besser da als vorher. Verlierer sind dagegen diejenigen, die vorher eine relativ hohe Arbeitslosenhilfe bezogen haben, und Paare, bei denen einer der Partner Arbeit hat und jetzt für den anderen aufkommen muß”, sagt Norbert Berthold. Viele Paare trennen sich deswegen - zumindest auf dem Papier. Allein zwischen Februar und September kletterte die Zahl der alleinlebenden Empfänger von Arbeitslosengeld II um 300.000.

Spendierte Möbel

Bei den Haushalten, die zu den Gewinnern gehören, „erhöht sich durch die neue Leistung das Nettoeinkommen um etwa zwölf Prozent”, stellt das IAB fest. Deutlich mehr in der Tasche haben vor allem junge Arbeitslose. Wer volljährig ist und bei den Eltern auszieht, hat nicht nur Anspruch auf den vollen Satz Arbeitslosengeld II. Er bekommt Miete und Nebenkosten für die neue Wohnung bezahlt, muß sich nicht darum kümmern, wie hoch die Nebenkosten sind - und bei der Kaution hilft das Arbeitsamt. Wer keine eigenen Möbel hat, dem spendiert der Steuerzahler sogar die Erstausstattung.

Kein Wunder, daß die Zahl der Jugendlichen, die sich arbeitslos gemeldet haben, allein zwischen April und September um fast 100.000 gestiegen ist. Mit elf Milliarden Euro Kosten für die Unterkunft hatte die Bundesregierung gerechnet. Es werden am Ende wohl 12,2 Milliarden Euro werden. 3,5 Milliarden davon zahlt der Bundesfinanzminister.

Keine Anreize zur Arbeitsaufnahme

Diese Ausweitung der Transfers hat Konsequenzen. Wer gerade für gering Qualifizierte die Transferleistungen ausweitet, der zementiert damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe. „Hartz IV bringt für viele der gering qualifizierten Arbeitslosen - gerade mit zunehmender Familiengröße - so hohe Transfereinkommen, daß es Anreize zur Arbeitsaufnahme praktisch nicht gibt”, sagt Berthold. Erste Untersuchungen des IAB bestätigen das.

Mit den Ein-Euro-Jobs sieht Hartz IV ein Instrument vor, mit dem vor allem schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose an den Arbeitsmarkt herangeführt werden sollen. Wer einen solchen Job annimmt, bekommt neben seinem Arbeitslosengeld eine „Mehraufwandsentschädigung” bis 1,50 Euro die Stunde. Ziel ist, rund 600.000 solcher Arbeitsgelegenheiten zu schaffen.

In der Arbeitslosigkeit verharren

Wer zwei Kinder hat und für seine Familie Arbeitslosengeld II bezieht, kommt mit einem Ein-Euro-Job auf einen Brutto-Stundenlohn, der zwischen 8,56 und 12,16 Euro liegt. „Das liegt für viele gering Qualifizierte über dem am Markt zu erzielenden Brutto-Stundenlohn. Der Anreiz, eine Arbeit aufzunehmen, ist in diesen Fällen relativ begrenzt”, rechnet Berthold vor. Die Leistungen aus Arbeitslosengeld II und Ein-Euro-Jobs summieren sich von 857 für einen Alleinstehenden bis 2.209 Euro für eine Familie mit zwei Kindern.

Um dasselbe Einkommen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beziehen, müßten Brutto-Stundenlöhne von 6,10 bis 10,90 Euro erzielt werden. Vor allem für Familienväter mit Kindern lägen die Transferleistungen an der Obergrenze dessen, „was momentan auf Einstiegspositionen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen verdient werden kann”, berichtet auch das IAB. Die Folge: Die Langzeitarbeitslosen verharren in der Arbeitslosigkeit.

Der kalte Wind des Sozialabbaus?

Der Sachverständigenrat hat diese Entwicklung im Jahresgutachten deutlich kritisiert. Er will die Regelsätze für arbeitsfähige Bezieher von Arbeitslosengeld II senken. Es soll also genau das passieren, was über Hartz IV immer gesagt wurde, aber so nie im Gesetz stand: Sozialleistungen werden spürbar gekürzt. Ratsmitglied Wolfgang Franz sagt, warum. „Es darf nicht sein, daß man mit Arbeitslosengeld II und den sogenannten Ein-Euro-Jobs mehr verdienen kann als auf dem ersten Arbeitsmarkt.”

Ist das dann der kalte Wind des Sozialabbaus? Nein, Arbeitslose würden finanziell sogar besser dastehen. Im Gegenzug sollen ihre eigenen Arbeitseinkommen nicht sofort so stark zu einer Kürzung der Unterstützung führen. Es gäbe auf diesem Weg Anreize, auch schlechter bezahlte Arbeit anzunehmen - und am Ende wäre doch mehr Geld in der Kasse.
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und was wills du damit aussagen

 
02.01.06 11:26
  Als ALG Il-Empfänger stünde Ihnen zur Verfügung

                       monatlich täglich
Essen / Getränke       132,71 €  4,38 €
Bekleidung / Schuhe     34,26 €  1,13 €
Strom / Renovierung     25,93 €  0,86 €
  Haushalt§              27,70 €  0,91 €
Arzt / Medikamente      13,17 €  0,43 €
   Verkehr§              19,20 €  0,63 €
Telefon /Post/Internet  22,37 €  0,74 €
Freizeit/ Kultur        39,84 €  1,30 €
Verzehr außer Haus      10,06 € *0,33 €
 Sonstiges§              20,13 €  0,66 €
                     ----------------------------
                       345,00 € 11,50 €




holy:

Bedarfsregelsatz Selbsbehalt

 
02.01.06 14:11

Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2. für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1 200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.
An Stelle des Betrags von 1 200 Euro tritt für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die entweder mit mindestens einem minderjährigen Kind in Bedarfsgemeinschaft leben oder die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1 500 Euro." (§ 30 SGB II, gültig ab 1.10.2005)
Diese einfachere Regelung löst das vorherige Meisterwerk an Unverständlichkeit ab.

I) Eine Pauschale von 100 Euro bleibt immer anrechnungsfrei.
"Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen." (§ 30 Abs. 2 Nr. 6 SGB II, ab 1.10.2005)


Die Pauschale (100euro) soll alle Ausgaben für

Versicherungspauschale in Höhe von 30 EUR für öffentliche und private Versicherungen
Kfz-Versicherungen
Arbeitsmittelpauschale von 15,33 EUR
Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten,
Kosten für riester-geförderte Altersvorsorge
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Kinderbetreuung Gewerkschaftsbeitrag usw. abdecken.
Bis zu einem Minjob mit 400 Euro brutto wird im Gegensatz zu vorher auch dann nur eine Pauschale von 100 Euro für Versicherungen, Altersvorsorge und Werbungskosten anerkannt, wenn die realen Ausgaben höher sind.


Ab 400 Euro brutto können höhere Ausgaben geltend gemacht werden. "Beträgt das monatliche Einkommen mehr als 400 Euro, gilt Satz 2 nicht (d.h. der oben zitierte Satz), wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige nachweist, dass die Summe der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 den Betrag von 100 Euro übersteigt." (§ 30 Abs. 2 Nr.6 SGB II neu)

II) Von dem Betrag, der diese 100 Euro übersteigt (bzw. ab 400 Euro Bruttoeinkommen einen evtl. höheren Betrag) bleiben frei
20% der Differenz zu einem Bruttoeinkommen bis von 800 Euro,
10% ab 800 Euro bis 1.200 Euro brutto (bis 1.500 Euro brutto, wenn Sie mindestens ein minderjähriges Kind haben)

Beispiel Vollzeitjob 1.200 Euro brutto
Herr Schwarz arbeitet xx Stunden in der Woche. Seine Wohnung ist 10 Km vom Betrieb entfernt. KfZ-Haftpflicht 40 Euro.

Betrag (in Euro) ab 1.10.2005
Bruttoeinkommen          1.200,00
Nettoeinkommen             901,00
minus Absetzbetrag         145,00
(Versicherungen             30,00
Kfz-Haftpflicht             40,00
Monatskarte                 75,00  
                    --------------
                           756,00
Selbsbehalt
20% von 100 bis 800 Euro    140,00
10% von 800 bis 1.200 Euro   40,00
                   -----------------
                      minus 180,00

anzurechnendes Einkommen 576,00 Euro auf Bedarfsregelsatz

Herr Klein werden nach der neuen Regelung 325,00 seines Arbeitseinkommens nicht angerechnet, nach der alten Regelung wären es 314,60 Euro gewesen.

 

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