Karnevalsfeiern können Vorrang vor dem Wunsch nach einer ungestörten Nachtruhe haben. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor. Gerade im Rheinland sei der Karneval ein wesentlicher Bestandteil des heimatlichen Brauchtums.
Allerdings müssen nach dem Richterspruch Vorkehrungen getroffen werden, damit Anwohner nicht übermäßig gestört werden (Az.: 1 L 141/02.KO).
Das Gericht lehnte es mit seinem Beschluss ab, in der Gemeinde Sinzig-Westum/Rhein Karnevalsveranstaltungen auf dem Kirmesplatz zu untersagen. Ein Anwohner hatte geltend gemacht, er werde unzumutbar in seiner Nachtruhe gestört. Die Koblenzer Richter sahen dies nicht so.
Sie wollten allerdings auch nicht völlig ausschließen, dass der Nachbar unverhältnismäßig betroffen sei. Daher muss die Stadt Sinzig während der nächtlichen Veranstaltungen den Lärmpegel messen und die Ergebnisse dem Gericht mitteilen. Die Richter ließen erkennen, dass sie - je nachdem welche Ergebnisse sich bei den Messungen zeigten - durchaus bereit seien, ihren Beschluss zu Gunsten des Nachbarn abzuändern
Quelle. wiwo.de
Allerdings müssen nach dem Richterspruch Vorkehrungen getroffen werden, damit Anwohner nicht übermäßig gestört werden (Az.: 1 L 141/02.KO).
Das Gericht lehnte es mit seinem Beschluss ab, in der Gemeinde Sinzig-Westum/Rhein Karnevalsveranstaltungen auf dem Kirmesplatz zu untersagen. Ein Anwohner hatte geltend gemacht, er werde unzumutbar in seiner Nachtruhe gestört. Die Koblenzer Richter sahen dies nicht so.
Sie wollten allerdings auch nicht völlig ausschließen, dass der Nachbar unverhältnismäßig betroffen sei. Daher muss die Stadt Sinzig während der nächtlichen Veranstaltungen den Lärmpegel messen und die Ergebnisse dem Gericht mitteilen. Die Richter ließen erkennen, dass sie - je nachdem welche Ergebnisse sich bei den Messungen zeigten - durchaus bereit seien, ihren Beschluss zu Gunsten des Nachbarn abzuändern
Quelle. wiwo.de