KGV resultiert ganz wesentlich aus dem einmaligen Verkauf der gesamten Anlagen der Immosparte, das läßt sich in 2013ff nicht noch einmal wiederholen, insofern ist das KGV hier fehlleitend. Anders sieht es mit dem KGV aus. Und auf Dividendenausschüttung würde ich mich auch erst halbwegs verlassen wollen, wenns in der HV-Einladung steht - siehe Enttäuschung im Vorjahr.