Kommt ein Übernahmeangebot vor dem neuem Gesetz ( Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz ), richtet sich der Mindestwert nach dem Gewichteten Durchschnitt der letzten drei Monate vor Angebot!
Die Frage ob das Gesetz kommt ist immer noch nicht geklärt.
Kommt das Gesetz richtet sich der Mindestwert bei Übernahme nach dem Zeietraum der letzten 2 Wochen vor Übernahmeangebot, oder nach dem Zeitraum 01.02.09-15.02.09.
DÜSSELDORF (dpa-AFX) – Die Verstaatlichung der Hypo Real Estate (HRE) wird einem Zeitungsbericht zufolge spätestens in der zweiten Aprilwoche über die Bühne gehen. Damit werde in Finanzkreisen gerechnet, schreibt das "Handelsblatt"
also ein Übernahmeangebot erst im April nach Beschluß des neuen Gesetzes geben.
Auf dem Weg dorthin greift aber ein Drei-Stufen-Plan. Als erste Stufe müssen alle Möglichkeiten geprüft und auch in Gang gesetzt werden, die eine Kontrollübernahme des Bundes über ein solche Bank mit milderen Mitteln ermöglichen. Das Ergänzungsgesetz sieht dafür laut dem Gesetzentwurf gesellschaftsrechtliche Erleichterungen vor.
In einer zweiten Stufe ist nach den Plänen ein Kapitalschnitt mit anschließender Kapitalerhöhung erforderlich. Die dafür erforderlichen Mehrheiten in der Hauptversammlung sollen daher gesetzlich gesenkt werden. Künftig soll eine Zustimmung von zwei Drittel anstatt wie bisher drei Vierteln der Aktionäre vonnöten sein bzw. sogar nur von 50%, wenn die Hälfte des Kapitals anwesend ist.
Außerdem kann die Hauptversammlung nach den neuen Bestimmungen innerhalb einer verkürzten Frist von einem Tag einberufen werden. Das Gesetz enthält zudem zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen Aktionäre, die eine für den Fortbestand der Gesellschaft erforderliche Kapitalmaßnahme verzögern oder vereiteln.
Die dritte Stufe - also die Verstaatlichung - kommt laut Bundespresseamt "erst in Betracht, wenn die übrigen, milderen, rechtlich und wirtschaftlich zumutbaren Lösungen für den Erhalt des Unternehmens gescheitert sind".
http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=97715054