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Hypo Real - Jahrhundertchance oder Niete?

Beiträge: 9.549
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Hypo Real Estate kein aktueller Kurs verfügbar
 
Cocolino:

Kurs

 
20.03.09 16:22
Ich hätte irgendwie schon erwartet, dass der Kurs nach der Abstimmung steigt, denn das bedeutet jetzt dass die Bank nicht mehr pleite gehen kann. Schlechter KANN NICHT mehr kommen.

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rickberlin:

abwarten

 
20.03.09 16:41
kann sich noch jemand an parmalat 2003 errinnern? die worden nach einem scandal verstaatlicht und anschlißend saniert.da waren die akten ca.3 jahre eingefrohren und sind nun wieder handelbar

alles ist hier noch möglich,seht euch aig und city an...!
rickberlin:

Aktionärsrechte mit Füßen getreten

 
20.03.09 17:18
HRE-Enteignung:

„Aktionärsrechte mit Füßen getreten“
Von Henning Peitsmeier und Manfred Schäfers



Die Aktionärsschützer glauben, dass seine Rechte mit Füßen getreten werden: HRE-Aktionär Christopher Flowers
20. März 2009 Das sogenannte Finanzmarktstabilisierungs-Ergänzungsgesetz ist noch nicht in Kraft, da hat es schon heftige Proteste von Aktionärsschützern ausgelöst. „Hier werden Aktionärsrechte mit Füßen getreten“, sagte am Freitag Ulrich Hocker der F.A.Z.

Für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz steht fest, dass die Bundesregierung andere Wege ohne Enteignung von Aktionären „nicht ernsthaft“ beschritten habe und nun der grundgesetzlich verbriefte Schutz des privaten Eigentums aufgeweicht werde. Hocker kündigte eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an: „Wir prüfen jetzt Schadenersatzforderungen.“

Bundestag billigte Gesetz am Freitagvormittag

Zuvor hatte der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf, mit dem die Grundlage für eine Verstaatlichung des Immobilienfinanziers Hypo Real Estate AG (HRE) geschaffen werden soll gebilligt. Mit Ja stimmten 379 Abgeordnete, 107 waren dagegen, 46 enthielten sich. Artikel 3 des Gesetzes enthält das sogenannte Rettungsübernahmegesetz mit der Enteignung als letztes Mittel.

Wenn der Bundesrat am 3. April zustimmt, womit zu rechnen ist, können die Mittel von Rettungshauptversammlung, Einschränkung von Aktionärsrechten bis hin zur Enteignung eingesetzt werden, um dem Staat die gewünschte Kontrollmehrheit zu sichern. Union und SPD verteidigten das Maßnahmebündel als notwendig zum Schutz der Steuerzahler und des Finanzsystem. Die FDP beklagte einen Tabubruch, indem der Schutz des Privateigentums torpediert werde (siehe dazu auch: Hypo Real Estate: Bundestag billigt Banken-Enteignungsgesetz).

Kritik von Flowers

Schon vor der Abstimmung hatte der amerikanische HRE-Aktionär Christopher Flowers das Vorhaben der Regierung kritisiert. Die Investorengruppe von Flowers, die knapp 24 Prozent der Anteile hält, hatte zuletzt den Vorschlag unterbreitet, mit der Bundesregierung einen „Stimmrechtspool“ zu bilden. Denn Flowers will, wie er sagte, einer Sanierung des angeschlagenen Immobilienfinanzierers nicht im Weg stehen, er hält aber eine Staatsmehrheit von 75 Prozent und einer Aktie für ausreichend. Der Bund pocht dagegen zur ungestörten Sanierung auf eine Transaktionssicherheit und will 100 Prozent übernehmen.

Aktionärsschützer und Juristen halten eine Transaktionssicherheit ebenfalls bei 75 Prozent plus eine Aktie für gewährleistet, sofern Paragraph 7c des Finanzmarkstabilisierungsgesetzes geändert werde: Eine entsprechende Änderung müsse dazu führen, das Klagen von einzelnen Aktionären in Bezug auf Restrukturierungsmaßnahmen keine aufschiebende Wirkung haben und nicht blockiert werden können.



Text: F.A.Z.
www.faz.net/s/...17AEA6EFEEEC08F203~ATpl~Ecommon~Scontent.html
rickberlin:

Aktienrecht,Enteignung ja, Entmachtung nein

 
20.03.09 17:20
Aktienrecht Enteignung ja, Entmachtung nein

Von Rüdiger Zuck

Der Bürger steht der Verfassung fern, mit seinem gewöhnlichen Tagesablauf hat sie nichts zu tun. Das gilt im Regelfall auch für den Richter. Er wendet das einfache Recht an, und von diesem wird vermutet, dass es dem Grundgesetz entspricht. Die Verfassung als rechtliche Grundordnung des Staates ist eben genau das, eine Grundordnung. Man nimmt sie so wenig wahr wie das Fundament eines Hauses. Das ändert sich in Zeiten persönlicher oder allgemeiner Krise. Die Verfassung wird nun wie neu entdeckt. Die Betroffenen loten aus, was das Grundgesetz verbietet, beispielsweise Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Online-Durchsuchungen, oder was es fordert, so die Gleichbehandlung von Mann und Frau.

Mit der Verfassung vereinbar?

In einer allgemeinen wirtschaftlichen Krisensituation wie jetzt werden die vom Grundgesetz gewährleisteten Voraussetzungen positiver und negativer Freiheit besonders bedeutsam. Politisches und in seiner Folge gesetzgeberisches Handeln müssen sich auch in Zeiten der Not an ihrer Vereinbarkeit mit der Verfassung messen lassen. Dabei geht es auch um die Belastbarkeit des Grundgesetzes, also darum, ob die Verfassung nicht nur eine Schönwetterordnung ist, sondern ob sie sich auch in Krisenzeiten zu bewähren vermag. In der öffentlichen Diskussion um die Finanzmarktkrise spielen verfassungsrechtliche Überlegungen bislang nicht die ihnen zukommende Rolle.

Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz hat einen Fonds (Soffin) geschaffen, mit dessen Hilfe der Finanzmarkt stabilisiert werden soll. Nun gibt es neben Banken, die solche Hilfen (man spricht von Bail-out-Maßnahmen) beantragt haben, auch solche, die eigentlich staatlicher Hilfe bedürften, sie aber nicht beantragen, weil sie die Bedingungen scheuen. Und es gibt daneben Banken, die nicht hilfsbedürftig sind. Der Gesetzgeber ist bei der Gewährung staatlicher Subventionen zwar weitgehend frei. Jede Subvention muss aber gemeinwohlbezogen bleiben, sonst verstieße sie gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz.

Das Detail zählt

Ist es sachgerecht, durch staatliche Förderung das verantwortungslose Marktverhalten einzelner Banken zu prämieren? Müsste man nicht eine "schlechte Bank" aus dem Markt ausscheiden lassen? Bricht jedoch der Finanzmarkt insgesamt zusammen, betrifft das zunächst die ganze Wirtschaft, dann die Gesellschaft. Dass der Staat zur Sicherung des Bankensystems steuernd eingreift, zielt nicht auf den Schutz einzelner Banken, sondern auf die Sicherung des Systems. Dieses ist systemrelevant. Dass "gute Banken" mit staatlich finanziertem Wettbewerb konkurrieren müssen, ist lediglich eine unvermeidbare Nebenfolge des Systemschutzes. Verfassungsrechtliche Einwände gegen das staatliche Eingriffsystem als solches sind deshalb nicht zu erheben.


Guttenberg legt Gegenkonzept zur Enteignung vor

Im Detail sieht das anders aus. Soll beispielsweise das Eigenkapital einer Bank durch Ausgabe von Aktien gegen Einlagen an den Soffin erhöht werden, sieht das Beschleunigungsgesetz vom vergangenen Oktober vor, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats diese Entscheidung allein treffen kann. Die Zustimmung der Hauptversammlung ist also nicht erforderlich. Das hebt die Regelung des § 119 Absatz 1 Nr. 6 Aktiengesetz auf, die zwingend die Zustimmung der Hauptversammlung für Kapitalerhöhungen voraussetzt. Ist das mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie vereinbar?

„Ausschaltung des Parlaments“

Das ist zu verneinen. Der Aktionär hat nicht nur einen vermögensrechtlichen Status. Ihm stehen auch Leitungsbefugnisse zu. Sie entfallen hier. Angesichts des Versagens von Vorständen und Aufsichtsräten wäre eine Stärkung der Hauptversammlung eher zu erwarten gewesen als ihre Entmachtung. Die mit dem Verzicht verbundene Disziplinierung der Aktionäre reicht nicht aus, um eines der tragenden Elemente der Gesellschaftsverfassung zu unterminieren. Die Regelung wirkt wie die Ausschaltung des Parlaments vor wichtigen Gesetzesvorhaben. Das mildere Mittel wäre eine kurze Frist für die Einberufung der Hauptversammlung gewesen. Mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ist deren Ausschaltung daher unvereinbar.

Im Zentrum der jetzigen Diskussion steht die Eigentumsgarantie bei der im Rettungsgesetz vorgesehenen Möglichkeit der Bankenenteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität. Das setzt vor allem eine Systemrelevanz des Geldinstituts voraus. Diese hängt von der Höhe der Bilanzsumme, der Verflechtung der Bank in den Zahlungsverkehr, der Intensität des Einlagengeschäfts und der Marktstellung ab. Es ist also zu fragen, ob der Zusammenbruch dieses Kreditinstituts einen Dominoeffekt für das Bankensystem insgesamt hätte. Für die Hypo Real Estate (HRE) haben die meisten Politiker dies angenommen.

Wie bei einer Immobilie

Gegen eine Enteignung lässt sich zunächst nicht einwenden, es handle sich um einen Systemwiderspruch zur Sozialen Marktwirtschaft. Diese war immer schon gemeinwohlgebunden. Die Enteignung der HRE-Aktionäre ist aber auch mit der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie vereinbar. Voraussetzung ist, dass die Aktionäre an der Sanierung ihres Unternehmens nicht sachgerecht mitwirken. Wenn sie insoweit ihre eigenen Interessen an die Stelle des Gemeinwohls setzen, ist die Enteignung erforderlich. Reichen die dafür in Anspruch genommenen Gemeinwohlgründe nicht aus, ist das allein ein Problem des Rechtsschutzes gegen den Enteignungsakt. Es gibt insoweit keinen Grund, den Aktionär besser zu stellen als den Eigentümer, dessen Grundstück einer notwendigen Straßenplanung im Wege steht.

Entschädigung zu niedrig

Problematisch ist dagegen die vorgesehene Höhe der Entschädigung. Nimmt man das HRE-Beispiel, so ist die Möglichkeit einer Enteignung seit Anfang Januar im öffentlichen Gespräch. Damals lag der Börsenkurs noch bei 2,97 Euro. Heute pendelt er um 0,90 Euro. Verkündet die Bundesregierung den Enteignungsbeschluss, wird der Kurs bis zum Vollzug der Enteignung weiter zurückgehen. Die zulässige Bemessung der Entschädigung nach einem 14-Tages-Durchschnitt vor der Enteignung stellt die Aktionäre in unvertretbarer Weise schlecht, weil der Kursverfall von rund 3 Euro auf rund einen Euro durch das Handeln des Gesetzgebers verursacht worden ist. Die für Aktien notwendige Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts muss deshalb auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Enteignungspläne rückdatiert werden.

Der Gesetzgeber hat, was seinen systematischen Ansatz betrifft, mit den Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzmarkts auf der Grundlage der Verfassung gehandelt. Dieses Ergebnis darf man aber nicht überbewerten. Die Umsetzung des geltenden Rechts ist in jedem Einzelfall am Grundgesetz, insbesondere am Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu messen.

Der Verfasser ist Gründer der Anwaltskanzlei Zuck in Stuttgart.



Text: F.A.Z.

www.faz.net/s/...2DA5E7C912F17E7D37~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Anti Lemming:

Wenn der Firmenwert Null ist

 
20.03.09 17:26
weil HRE nur mit massiver Staatshilfe vor dem Zusammenbruch bewahrt werden konnte, dann sind die Rechte der Aktionäre, die ja Eigentumsrechte sind, implizit verwirkt.

Denn ihnen gehört jetzt der ihrer Aktienanzahl entsprechende Anteil von Null - also Nichts.

Nimmt man ihnen dieses Nichts per Enteignung weg, entsteht für sie demnach auch kein wirklicher Schaden.

Die 0,80 E Restwert an der Börse sind mMn die verbliebene "Wert-Illusion".
rickberlin:

anti

 
20.03.09 17:31
dann ist ja commerzbank auch  wert null ??
rickberlin:

es geht hoch

 
20.03.09 17:34
große umsätze nun ;-)
naivus:

Fängt es etwa

 
20.03.09 17:34
Anti Lemming:

Rickberlin

3
20.03.09 17:37
Tut mir leid, dass ich auch das Bejahen muss. Bei der Commerzbank/Dresdner gilt im Prinzip dasselbe. Der Aktienkurs drückt das ja bereits recht deutlich aus.

Die Commerzbank/Dresdner ist die "bad bank" der Allianz, die ohne den Dresdner-Müll wieder sauberer geworden ist (Fakt ist: Die Allianz ist wegen der (Kapital-)Lebensversicherungen "systemrelevanter").

Die HRE ist die "bad bank" der Hypovereinsbank, welche damals schon ihren Hypo-Schrott ausgelagert hatte. Sonst hätte die Unicredito sie wohl gar nicht gekauft. Mit dem Kauf der Depfa haben die HRE-Vorstandsnarren den finalen Sargnagel reingetrieben.
Pendulum:

Öffentl. Übernahmeangebot am 6. April

 
20.03.09 17:39
Höhe des Übernahmeangebotes richtet sich nach dem Durchschnittskurs des Zeitraumes

23.03.09 bis 03.04.09

(sollte der Kurs zu deutlich anziehen wird das Übernahmenagebot auf den Durchschnittskurs 01.02.09-15.02.09 begrenzt = 1.30 Euro ca.)

Monday, 23.03.09 - let the J.C.F. Show begin !
Anti Lemming:

Steinbrück schlägt extrem verwässernde KE vor

 
20.03.09 17:44
...um Flowers das Maul zu stopfen. Diese massive KE will Steinbrück auf der nächsten Hauptversammlung vorschlagen, sie dürfte den Kurs nahe Null bringen.



HRE-Bank kann demnächst enteignet werden
Es dient dem Gemeinwohl


Koalition macht Weg frei für das "Rettungsübernahmegesetz", das die Enteignung von Aktionären der Hypo Real Estate ermöglicht. VON MATTHIAS LOHRE

Namentliche Abstimmung im Bundestag: Eine große Mehrheit votierte für das Enteignungsgesetz.    Foto: dpa

BERLIN  Der Bundestag hat am Freitag dafür gestimmt, gegebenenfalls Aktionäre des hoch verschuldeten Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE) zu enteignen. Die Zustimmung des Bundesrats zum "Rettungsübernahmegesetz" am 3. April gilt als sicher. Kurz darauf will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Hauptversammlung der HRE einberufen.

Das Ziel der Bundesregierung: Die Aktionäre sollen auf der Versammlung einer massiven Kapitalerhöhung zustimmen. Die neuen Aktien würden dem Bund gehören. Dessen Einfluss würde dadurch noch weiter zunehmen. Das nur bis Ende Juni gültige Gesetz gibt Steinbrück die Möglichkeit, den Widerstand des Großaktionärs Christopher Flowers gegen eine staatlich gelenkte Sanierung zu brechen. Flowers will seinen HRE-Aktien-Anteil von rund 24 Prozent behalten. Hingegen plant der Bund, möglichst 100 Prozent an der HRE zu übernehmen. Dafür würde er als äußerstes Mittel auch Flowers enteignen und ihm dafür eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Marktwerts seiner Aktien zahlen. Nur liegt deren Wert am Boden. Derzeit kostet eine Aktie lediglich 79 Cent. Flowers hingegen, der durch die Beinahepleite der HRE rund 1 Milliarde Euro verloren hat, fordert bislang 3 Euro pro Aktie.

www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/...-dem-gemeinwohl/
rickberlin:

es leuft an !

2
20.03.09 17:51
dann sollte flowers den kurs bis 3 euro hochkaufen...der bund kann dann zu 3 euro die kap machen...3 euro ist auch das grundkapital.das passt doch ;-)
Pendulum:

Zu große Verwässerung wird auf HV nicht abgesegnet

 
20.03.09 17:55
........ das ist 100 % klar

Flowers hat seine Position klar gemacht :

75 % plus 1 für den Bund ist ok

90 % plus wird keinesfalls abgesegnet

................ dann lässt es Flowers lieber auf eine Enteignung hinauslaufen

Die Aktie dürfte sich in der kommenden Woche eher der Marke von 1.30 € annähern  :-)
Anti Lemming:

Rickberlin - Zweck der KE

 
20.03.09 18:00
Wenn 10 Mrd. aufgenommen werden sollen, müssten beim Kurs von 3 Euro schätzungsweise 5 Mrd. neue Aktien zu 2,20 Euro (der KE-Kurs muss ja immer tiefer sein als der aktuelle) rausgegeben werden. Altaktionäre haben dann die Chance, diese Aktien (5 pro vorhandene Aktie) zum "Vorzugspreis von geschätzten 2 Euro zu kaufen). Für jede vorhandene Aktie würden damit 5 x 2 = 10 Euro nachgefordert. Hinterher fällt der Kurs aber eh wieder unter 1 Euro, weil 10 Mrd. nicht wirklich was bringen, wenn allein bei der Depfa 100-Milliarden-Löcher klaffen.

Fazit: Sollte der Kurs jemals wieder auf 3 Euro steigen (vor der KE), sollte man das sinkende Schiff schnellstmöglich verlassen.

Ich fürchte allerdings, der Kurs wird allenfalls bis 1,50 steigen. Dann werden statt 5 Mrd. neue Aktien 10 Mrd. neue Aktien zu 1 Euro rausgegeben - und die Verwässerung wäre 1 zu 10.

Man darf sich nichts vormachen: Die KE dient allein dem Zweck, Flowers legitim rauszuekeln. Wer da mitzieht, der hat selber Schuld.
Rookie72:

Anti Lemming

 
20.03.09 18:01
Auch wenn es Dir nicht gefällt, aber ich glaube (glaube ist nicht wissen ;)) das dem Flowers ab heute niemand mehr das "Maul" stopfen wird.

Jetzt ist es definitiv raus, schwarz auf weiß, in Geranit gemeißelt, was der BUND beabsichtigt und Du glaubst doch nicht im Ernst, das Flowers 1 Milliarde € abschreiben wird.

Wenn unser "begnadeter" Finanzminister eine Kapitalerhöhung durchführen will (was ich gut fände), dann wird Flowers schon dafür sorgen, dass die Aktien nicht bei einstelligen Centbeträgen landen werden.
naivus:

Schaun wir mal

 
20.03.09 18:04
wie es nächste Woche anfängt, bin positiv gestimmt. :-)
Anti Lemming:

Rookie

 
20.03.09 18:12
Wenn bei der KE 10 Mrd. Euro aufgenommen werden sollen, wird die Verwässerung nach Adam Riese bei 5 bis 10 zu 1 liegen: 5 zu 1 beim Bezugspreis von 2 Euro (eher illusorisch), 10 zu 1 beim Bezugskurs von 1 Euro (wahrscheinlicher).

Das ist simple Mathematik.

Natürlich ist das insgeheim ein Affront gegen Flowers. Wenn er sich widersetzen will, könnte der Bund androhen, seine Gelder, die den sicheren Konkurs abwandten, abzuziehen. Der Bund könnte weiter argumentieren, die KE sei für die HRE überlebenswichtig, weil der Staat nicht die ganze Bürde tragen kann.

Flowers steht auf verlorenem Posten.
naivus:

Nächste Woche

 
20.03.09 18:19
gehts ab. Will man wirklich auf 3 € im Durchschnitt kommen, immerhin stehen wir momentan bei 0,88€, müßte es höher gehen als 3€. :-)
rickberlin:

anti

 
20.03.09 18:22
was währe wenn flowers mit wenigen millionen den freefloat auf 10-15 euro hochkauft.....und dann eine kap kommt?
Pendulum:

@ Anti Lemming

 
20.03.09 18:23
"Natürlich ist das insgeheim ein Affront gegen Flowers. Wenn er sich widersetzen will, könnte der Bund androhen, seine Gelder, die den sicheren Konkurs abwandten, abzuziehen. "

............ ich glaube, Du willst es nicht verstehen

Faktisch ist es so, dass der Bund seine Gelder gar nicht abziehen kann, wenn nicht das Chaos ausbrechen soll.

Ich gehe davon aus, dass Du mit "Gelder" die Garantien und Bürgschaften meinst. Faktisch ist ja noch gar kein Geld an die HRE geflossen.
Rookie72:

@ Anti Lemming

 
20.03.09 18:23
Du hast, was das Verhältnis angeht sicher recht, aber Flowers ist ja nun kein Dummkopf (hoffe ich zumindest ;)) und auf Grund seines Studiums wird "höhere" Mathematik für ihn auch nicht allzu fremd sein. Wenn er sogar eine Kapitalerhöhung begrüßt, der 3 € pro Aktie zu Grunde liegen, dann wird das schon von ihm so errechnet worden sein, das er und seine Investoren über kurz oder eher lang, dabei gut fahren werden.

Ob die 3 € je erzielt werden, das steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier ;).

Aber grundsätzlich traut er anscheinend der HRE soviel Potential zu, das sie selbst bei der o. g. Kapitalerhöhung noch immer atraktiv ist.

In drei Wochen sind wir eh alle schlauer :).
Anti Lemming:

rick

 
20.03.09 18:24
dann wird Steinbrück zum Shortseller und drückt den Kurs mit der Bundesschatztruhe in den Boden ;-)
Rookie72:

#6472 Anti Lemming

 
20.03.09 18:28
Du könntest recht haben, habe gerade geschaut, der Kurs ist wieder auf 0,82 € zurückgefallen, so schnell und massiv, oder ist das bei mir ein Anzeigebug?? :)
Anti Lemming:

Wenn 10 Mrd. mit der KE aufgenommen werden sollen

 
20.03.09 18:30
müsste Flowers, der 25 % der Alt-Aktien hält, 2,5 Mrd. nachschießen. Ob er das kann und will, wage ich zu bezweifeln, zumal dies zureiner extremen Verwässerung führt (10 zu 1 beim Bezugskurs von 1 Euro). Die Löcher würden mit diesen 10 Mrd. noch nicht einmal ansatzweise gestopft. Die Bürgschaften des Staates belaufen sich auf rund 100 Mrd.

Die KE dient daher nur dazu, Flowers legitim auszubooten.
rickberlin:

das wärs ja

 
20.03.09 18:31
steinie würde nie mit steuermitteln puts kaufen.....und aktien kann er nicht verkaufen weil er keine hat.


ich seh schon die bild schlagzeile.....bund verliert durch leerverkaufen milliarden,weil ein player wie goldman sachs gegehgehalten hat ;-)
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