...Verjährungsfrist läuft ab !!
Wo ist unser Geld geblieben? T-Aktionäre können klagen
Für Aktionäre, die Papiere aus dem dritten Börsengang zwischen dem 19. Juni 2000 und 19. Dezember 2000 gezeichnet haben (für 66,50 oder 63,50 Euro) und die Telekom auf Schadenersatz verklagen wollen, ist Eile geboten: Die Verjährungsfrist endet am 26. Mai 2003. Es gibt eine Möglichkeit, diese Verjährungsfrist zu verlängern. Durch die Einleitung eines Güteverfahrens bei der Öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA). Mit dem Antrag bei der ÖRA halten sich die Anleger die Möglichkeit offen, später zivilrechtlich vor Gericht zu gehen. Entweder mit einer Prospekthaftungsklage durch das Börsengesetz oder auf der Grundlage der allgemeinen Schadenersatzvorschriften im BGB.
Für die Beratung über das Güteverfahren, das Protokollieren und die Zustellung des Güteantrags werden 20 Euro berechnet. Die Verfahrensgebühren sind vom Streit abhängig und liegen zum Beispiel bei einem Gegenstandswert bis 3000 Euro bei 40 Euro. Die Anleger halten sich so – für wenig Geld – eine spätere Klage offen.
Weitere Informationen | |
Öffentliche Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg (ÖRA) Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) Interessengemeinschaft geschädigter T-Aktionäre |