21.08.2009 16:00
Wie tief steckt Markus Frick im Sumpf?
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat nun Klage gegen Frick eingereicht wegen strafbarer Marktmanipulation am Aktienmarkt. Sie wirft dem Autor, Fernsehmoderator und Herausgeber diverser Börsenbriefe so genanntes Scalping vor. "Das haben wir Frick in 49 Fällen nachgewiesen", sagt Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Um das nachzuweisen, hat der zuständige Staatsanwalt Tarvo Hovi in seiner Klageschrift 335 Seiten zusammengetragen. 335 Seiten Beweismaterial, Email-Verkehr, Zeugenaussagen, Konto- und Depotauszüge, mit denen der Strafverfolger nachweisen will: Frick hat zwischen September 2005 und Juni 2007 Aktien zum Kauf empfohlen, ohne seine eigenen wirtschaftlichen Interessen an der Kursentwicklung dieser Papiere offenzulegen.
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Was es so schwierig macht, Scalping nachzuweisen: Frick orderte nie über sein eigenes Depot. Nie trat er selbst in Erscheinung. Sein Name tauchte bei den Wertpapierkäufen und -verkäufen nicht auf.
Doch Frick war laut Staatsanwalt Hovi geständig: Er habe zugegeben, dass die Gesellschaft Aktien auf seine Empfehlung hin gekauft hat, dass er wirtschaftliche Interessen bei seinen Aktientipps verfolgt habe und dass er diese Eigeninteressen nicht offengelegt habe. Genau das ist Scalping.
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