ZUWANDERUNGSGESETZ
Die Entscheidung fällt in Karlsruhe
Von Holger Kulick
Nachdem Bundespräsident Rau das umstrittene Zuwanderungsgesetz unterzeichnet hat, wollen fünf unionsgeführte Bundesländer nun beim Bundesverfassungericht Klage einlegen. Rau beklagte die Inszenierung im Bundesrat, die "dem Ansehen von Staat und Politik" Schaden zugefügt habe.
Berlin - Es dauerte keine Stunde und die erste klare Reaktion der CDU auf die Entscheidung von Johannes Rau lag vor. "Das Gesetz ist nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen, deshalb ist eine Klage nunmehr unausweichlich", sagte Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Vier weitere unionsgeführte Bundesländer schlossen sich an. Auch Bayern, Sachsen, Thüringen und das Saarland kündigten am Donnerstag an, eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz anzustrengen. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) erklärte, ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung werde nicht gestellt, da das Gericht bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes zum Jahreswechsel genügend Zeit zur Prüfung habe.
Zuvor hatte der Bundespräsident seine große Stunde. Seit dem 17. April hatte er sich durch Juristen und beteiligte Fachpolitiker beraten lassen, ob das Zuwanderungsgesetz seine Unterschrift und damit Rechtsgültigkeit erhält, nachdem sich im Bundesrat keine klare Meinungsbildung ergeben hatte. Das für die Mehrheitsverhältnisse ausschlaggebende Brandenburg hatte am 22. März 2002 mit gespaltener Stimme votiert.
"Kein offenkundiger Verfassungsverstoß"
"Ich habe das Zuwanderungsgesetz sorgfältig geprüft", teilte Rau auf einer Pressekonferenz mit, bei der allerdings keine Nachfragen möglich waren. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte habe er das Gesetz unterzeichnet. Er hätte seine Unterschrift nur verweigern können, wenn "zweifelsfrei und offenkundig" ein Verfassungsverstoß vorgelegen hätte. "Diese Überzeugung habe ich nicht gewinnen können", sagte der Präsident. Er habe seine Entscheidung "in Kontinuität der Staatspraxis meiner Amtsvorgänger" getroffen und verwies auf zwei Entscheidungen von Karl Carstens und Roman Herzog 1981 und 1994.
Rau missbilligte ausdrücklich die Kritik an seinem Handeln, die im Vorfeld aus Unionskreisen laut geworden war. Er erwarte, dass das Amt des Bundespräsidenten respektiert und nicht in parteipolitische Auseinandersetzungen einbezogen werde, wie das in den vergangenen Wochen geschehen sei.
Verfassungsgerichtsentscheidung angeregt
Er könne auch nicht verstehen, dass ihm mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht worden sei. "Ich verstehe diesen Begriff Drohung nicht", sagte Rau. Er halte es sogar "für wünschenswert", dass das Bundesverfassungsgericht "Rechtssicherheit für alle" in dieser Frage schaffe.
Rau rügte in scharfer Form die Art und Weise, wie in der Bundesratssitzung am 22. März verantwortliche Politiker auf beiden Seiten "in gewagter Weise" ihren Streit inszeniert und politisch zugespitzt hätten. Das habe auf viele Bürger einen "verheerenden Eindruck" gemacht und dem Ansehen von Politik, Parteien und Staat "Schaden zugefügt". Namentlich rügte er das Verhalten des brandenburgischen Ministerpräsidenten Manfred Stolpe und seines Stellvertreters Jörg Schönbohm "und alle anderen", die zu diesem Ansehensverlust beigetragen hätten.
"Inhalt in den Hintergrund gerückt"
Am Ende seiner "Anmerkung" beklagte Rau, dass der Inhalt des Gesetzes durch den Streit in den Hintergrund gerückt sei. Von Kirchen bis zu Industrieverbänden habe weit gehende Einigkeit über das neue Gesetz geherrscht. Das schließlich vom Bundestag verabschiedete Gesetz habe "nicht mehr weit auseinander" von den Vorstellungen der Union gelegen. Er bedaure, dass es an der Beharrlichkeit gemangelt habe, hier zu einer Übereinkunft im Interesse der Sache zu gelangen.
Andeutungen auf der Homepage
Auf seiner Homepage (www.bundespraesident.de) stellte Johannes Rau bereits Anfang Juni unter anderem drei seiner Grundsatzaussagen zum Thema Zuwanderung ins Netz, offenbar um zu signalisieren, dass er bei seiner Entscheidung auch seiner eigenen Grundauffassungen treu bleiben werde. So aus seiner Antrittsrede als Bundespräsident vom 23. Mai 1999: "Es ist für mich nicht nur eine selbstverständliche Pflicht, sondern auch eine persönliche Verpflichtung, von dem Tag an, an dem ich das Amt des Bundespräsidenten wahrnehme, über alle Grenzen und über alle Unterschiede hinweg der Bundespräsident aller Deutschen zu sein und der Ansprechpartner für alle Menschen, die ohne einen deutschen Pass bei uns leben und arbeiten."
Raus zweites Zitat stammt aus seiner Berliner Rede 2000: "Wir müssen die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen, wenn wir sie erfolgreich gestalten wollen - ohne Angst und ohne Träumereien. Gelungene Integration ist in unserem eigenen, vitalen Interesse. Sie mobilisiert Kräfte, die wir für eine gute Zukunft brauchen."
Das dritte Statement Raus stammt aus einer Rede anlässlich eines Schülerwettbewerbs zum Thema Zuwanderung im vergangenen Januar: "Wer zu uns kommt, der soll nicht nur hier sein, der soll auch dazugehören. Und er soll wissen und fühlen, dass er dazu gehört. Sonst zerfällt die Gesellschaft in Gruppen, die nebeneinander herleben, die nichts miteinander zu tun haben; in Gruppen die sich an unterschiedlichen Werten orientieren und sich nicht verständigen können."
Unterzeichnung am Weltflüchtlingstag
Raus Unterschrift erfolgte zu einem symbolträchtigen Datum, dem Weltflüchtlingstag des Uno-Hilfswerks UNHCR. Er ist in diesem Jahr den Flüchtlingsfrauen gewidmet. Während eines Symposiums des UNHCR in Berlin unter dem Titel "Asyl in Europa" - Verantwortung in der Welt", gab die Vorsitzende der Zuwanderungskommission des Bundestags, Rita Süssmuth, Rau Rückendeckung.
Süssmuth begrüßte Raus Entscheidung und die Form seiner Begründung. Sie bedaure, dass das Gesetz nach wie vor mehr für Ängstlichkeit statt Zukunftsoffenheit stehe. "Es ist weit stärker restriktiv als ein offenes Gesetz", versuchte sie erneut Bedenken aus ihrer eigenen Partei zu zerschlagen. Für das weitere Vorgehen sei jetzt "das christliche Menschenbild gefordert".
Quelle: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,201767,00.html