Dir dann unterstellt, das Du es nicht so ernst meinst, mit dem Auslandsaufenthalt, es steht so im Gesetz: "Der Lebensmittelpunkt darf dann nicht mehr in Deutschland liegen"
Ähnlich ist das z.B. mit der Anerkennung eines Arbeitszimmers im Wohnhaus, das darf nicht mit privaten Dingen belastet sein, z.B. einem Bett etc., dann sagt der Gesetzgeber: Nein! zur Anerkennung.
Eine Ferienwohnung mag da noch, u.U., gehen, aber dann wird geprüpft, ob das Haus privater Nutzung zur Verfügung steht, oder tatsächlich vermietet wird, das wird geprüft und macht es einem zumindest schwerer, anerkannt zu werden.