PROUT AG wehrt sich erfolgreich gegen Delisting-Regeln
Darmstadt, 25. Oktober 2001 - Die PROUT AG (WKN 694360) hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die PROUT AG. Das Gericht entsprach in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Spezialisten für Document-Output- Management Software. Dieses Urteil erging im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz. Es kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche Börse AG geändert werden. www.prout.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.10.2001
Gibt das morgen wieder so ne langweilige "Ich scher mich einen Dreck um die Regeln" Rally ???
Darmstadt, 25. Oktober 2001 - Die PROUT AG (WKN 694360) hat beim Landgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse AG erwirkt. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die PROUT AG. Das Gericht entsprach in vollem Umfang dem Antrag des Darmstädter Spezialisten für Document-Output- Management Software. Dieses Urteil erging im Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz. Es kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche Börse AG geändert werden. www.prout.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 25.10.2001
Gibt das morgen wieder so ne langweilige "Ich scher mich einen Dreck um die Regeln" Rally ???