Riodata will nach Urteilsspruch die DSL-Vorherrsch

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Peet:

Riodata will nach Urteilsspruch die DSL-Vorherrsch

 
27.08.01 18:43
Riodata will nach Urteilsspruch die DSL-Vorherrschaft der Telekom angreifen

 
Als positives Signal für die Entwicklung eines dynamischen Wettbewerbs im Markt für schnelle DSL-Internetzugänge wertete Alex Stadler, CEO der Riodata Gruppe, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, nachdem die Deutsche Telekom ihre Teilnehmer-Anschlussleitung für konkurrierende Anbieter von DSL-Zugängen öffnen muss (Line-Sharing). "Die DTAG muss jetzt endlich die Beschlüsse der Regulierungsbehörde umsetzen", freut sich Stadler.

Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) hatte auf entsprechende Anträge von Riodata der Telekom eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um sowohl ein Angebot über Line-Sharing wie auch ein Reselling-Angebot für günstige DSL-Leitungen ins Internet vorzulegen.

Den Line-Sharing-Beschluss, nach dem Riodata künftig auf derselben Anschlussleitung parallel zu dem Telefondienst der Telekom DSL-Internetzugänge realisieren kann, hatte die RegTP bereits am 30. März 2001 getroffen. Allerdings hatte Deutsche Telekom gegen die Entscheidung der RegTP zunächst einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Köln gesucht und dort verloren, dann in zweiter Instanz das OVG Münster angerufen und war auch dort im Eilverfahren unterlegen. Dessen Urteil ist nun nicht mehr anfechtbar. Auf einen entsprechenden Antrag von Riodata hin hat RegTP außerdem eine Frist von zwei Wochen für die Vorlage eines Angebots festgelegt. (as)  
 
 
Gericht: Telekom muss Telefonnetz für DSL-Anbieter öffnen

 
 
 

 
[Mon, 27.08.2001] - © 2001 de.internet.com


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Peet:

Telekom muss Telefonnetz für DSL-Anbieter öffnen

 
27.08.01 18:45
Gericht: Telekom muss Telefonnetz für DSL-Anbieter öffnen

 
(dpa-AFX/ de.internet.com) Die Deutsche Telekom muss ihr Ortsnetz für Internet-Anbieter öffnen und dabei den Konkurrenten für Datenübertragung geeignete Frequenzen billiger anbieten. Mit diesem Spruch wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag eine Beschwerde des Konzerns gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde zurück. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Deutsche Telekom verfügt immer noch über eine marktbeherrschende Stellung im Teilnehmeranschlussbereich in Deutschland, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Der Konzern biete als einziger ein T-DSL- Produkt im "hochbitrangigen Frequenzbereich" an, und könne so den Markt kontrollieren. Die Deutsche Telekom "nutzt ihre Stellung missbräuchlich aus, weil sie den gemeinsamen Teilnehmeranschlusszugang verzögert mit der erkennbaren Folge der Stärkung ihrer eigenen Marktposition für DSL-Produkte".

Die Bonner Behörde hatte im März entschieden, dass der Ex-Monopolist seine Netze weiter öffnen muss. Damit soll mehr Wettbewerb bei Online-Diensten entstehen. Behördenchef Matthias Kurth forderte, die Telekom soll nun den Wettbewerbern umgehend ein Angebot vorlegen. (as)  
 
 

 
[Fri, 24.08.2001] - © 2001 de.internet.com
ernu:

Wer oder was is´n Riodata??

 
27.08.01 18:53
Kennt doch kaum einer den Laden! Und die wollen der DTAG
ans Bein pinkeln? Na na, wir wollen mal nicht übertreiben!

Gruß

ernu... wieder
Peet:

hier ein link zu riodata

 
27.08.01 18:58
www.riodata.de/index.php
knipser 2:

@ernu

 
27.08.01 19:10
riodata wurde bisher nur von gewerblichen genutzt,da sie etwas teurer sind als andere,dafür mit den leitungen aber äusserst stabil.geh mal auf riodata.de u. schau dir deren produkte an.die brauchen allerdings spezielle kabel von der tele im haus.
für daytrader u. gewerbetreibende ein"muss",da in ferien die leitungen durch kids u. andere vielsurfer nicht blockiert sind(siehe tele).
gruss knipser

das zeug haben die dazu!
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