Da dieses Thema in der Vergangenheit schon öfter zur Diskussion stand, möchte ich allen Interessierten folgenden Link empfehlen
www.justiz.bayern.de/olgn/prziv175.htm
Das Urteil ist rechtskräftig unter Aktenzeichen 14 O 9971/98 beim Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Gruss,
Börsix
www.justiz.bayern.de/olgn/prziv175.htm
Das Urteil ist rechtskräftig unter Aktenzeichen 14 O 9971/98 beim Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Gruss,
Börsix