Bei Maier + Partner hat sich der ganze Vorgang über ein halbes Jahr hingezogen.
Das braucht alles seine Zeit und a bisserl Geduld, ist alles am laufen.
Hier noch einmal der ein Auszug aus der Dez. HV
1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens
Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft): Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt. Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Die Voraussetzungen für das Planinsolvenzverfahren sind mit dem Insolvenzverwalter, Herrn RA Hinnerk-Joachim Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt worden. Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Fortsetzung der Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen
www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/...h_list.destHistoryId=91200