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745510*vwd DGAP-Ad hoc: TelDaFax AG TelDaFax
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Adhoc-Meldung
25.05.2001
TelDaFax AG arbeitet mit doppelten Boden weiter
Marburg, 25.05.2001.
Das Landgericht Köln hat mit dem heute verkündeten Urteil
seinen Beschluß vom 17.04.2001 korrigiert, wonach die Deutsche
Telekom AG dem Telefonanbieter TelDaFax AG unter bestimmten
Voraussetzungen Zugang zu ihrem Telefonnetz gewähren mußte. Der
von der TelDaFax AG im einstweiligen Rechtsschutz
herbeigeführte Beschluß war seitens der Deutschen Telekom AG
rechtlich angegriffen worden. Daher fand bereits am 10.05.2001
vor dem Landgericht Köln eine mündliche Verhandlung statt, vor
deren Hintergrund das Gericht nunmehr sein Urteil fällte.
Die Aufhebung des Beschlusses traf die TelDaFax AG indes nicht
völlig unvorbereitet. Das Marburger Unternehmen hatte für den
Fall des gerichtlichen Unterliegens und der möglichen erneuten
Abschaltung durch die Deutsche Telekom AG bereits Vorsorge
getroffen.
"Wenn uns die Deutsche Telekom ihr Netz nicht zur Verfügung
stellt, dann arbeiten wir künftig als Reseller auf den Netzen
unserer Partner", so Rechtsanwalt Bernd Reuss, vorläufiger
Insolvenzverwalter der TelDaFax AG. Entsprechende Verträge
seien bereits paraphiert worden, um so dem überwiegenden Teil
der Kunden weiterhin einen reibungslosen Service anzubieten zu
können. "Wir bleiben also trotz aller Widrigkeiten weiterhin am
Markt präsent", erklärte Reuss.
Die TelDaFax AG will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil des
Landgerichts Köln Rechtsmittel einlegt.
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