EQS-Ad-hoc: DEUTZ AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung DEUTZ AG: DEUTZ AG schließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Wege eines Accelerated Bookbuilding erfolgreich ab 03.07.2024 / 08:41 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR TEILWEISEN ODER VOLLSTÄNDIGEN DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER SONSTIGER LÄNDER, IN DENEN DIES EINE VERLETZUNG DER EINSCHLÄGIGEN GESETZE SOLCHER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. Köln, 3. Juli 2024 – Die DEUTZ AG hat im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) erfolgreich 12.614.719 neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts und durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals ausgegeben. Das Grundkapital der DEUTZ AG erhöht sich dadurch um 10 % auf 138.761.914 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Vorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG haben dabei als Platzierungspreis 5,71 € je Aktie festgelegt, was zu einem Bruttoemissionserlös von ca. 72 Mio. € führt. Die neuen Aktien sollen im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse und im regulierten Markt der Börse Düsseldorf voraussichtlich am 5. Juli 2024 prospektfrei zugelassen werden. Der Handel mit den neuen Aktien, die in die bestehende Notierung der Gesellschaft einbezogen werden, soll voraussichtlich am 8. Juli 2024 aufgenommen werden. Die Lieferung der neuen Aktien ist voraussichtlich für den 8. Juli 2024 vorgesehen. Mit dem Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung bewahrt sich der DEUTZ-Konzern („DEUTZ“) auch nach erfolgtem Erwerb des US-amerikanischen Herstellers von Stromerzeugungsaggregaten Blue Star Power Systems, Inc., die Flexibilität, die erfolgreiche Umsetzung seiner „Dual+“-Strategie weiterhin auch durch anorganisches Wachstum voranzutreiben. Die DEUTZ AG verpflichtet sich im Rahmen der Transaktion zu einem sogenannten Lock-Up, d.h. das Unternehmen wird innerhalb von sechs Monaten keine weiteren Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente ausgeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchführen, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen. Die Commerzbank und M.M.Warburg & CO begleiteten die Transaktion als Joint Global Coordinator & Joint Bookrunner. Kontakt DEUTZ AG / Mark Schneider/ Leiter Investor Relations, Kommunikation und Marketing Tel.: +49 (0)221 822-3600 / E-Mail: mark.schneider@deutz.com Wichtiger Hinweis Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und das Angebot der Aktien der DEUTZ AG können in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich beschränkt sein. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar. Wertpapiere dürfen nicht ohne Registrierung angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung vor oder es handelt sich um eine nicht registrierungspflichtige Transaktion. Es wird kein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion stattfinden. In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") ist diese Bekanntmachung nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung(Verordnung (EU) 2017/1129) (in der jeweils geltenden Fassung, die "Prospektverordnung") sind ("Qualifizierte Anleger"). Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an qualifizierte Anleger, die (i) über berufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen, die unter Artikel 19(5) (Investment Professionals) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer geänderten Fassung, die "Order") oder (ii) unter Artikel 49(2)(a) bis (d) (High Net Worth Companies, Incorporated Associations usw.) der Order fallen, und an diese gerichtet sind. Soweit diese Mitteilung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen im Hinblick auf die voraussichtliche zukünftige Entwicklung der DEUTZ AG enthält ("Zukunftsgerichtete Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des Managements der DEUTZ AG, die nach bestem Wissen getroffen wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die dem aktuellen Geschäftsplan der DEUTZ AG oder öffentlichen Quellen entnommen sind, die von der DEUTZ AG nicht unabhängig überprüft oder bewertet wurden und die sich als richtig oder falsch erweisen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die Ertragslage, die Rentabilität, die Entwicklung oder die Ergebnisse der DEUTZ AG oder der Erfolg der Branchen, in denen die DEUTZ AG tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der Entwicklung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird Personen, die dieses Dokument erhalten, davon abgeraten, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. Die DEUTZ AG übernimmt keine Haftung oder Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen. Informationen an Vertreiber Gemäß den Anforderungen der EU-Produktüberwachung unterliegen die hierin genannten Wertpapiere einem Produktgenehmigungsprozess, in dem jeder Vertreiber festgestellt hat, dass diese Wertpapiere: (i) kompatibel mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien von professionellen Kunden (professional clients) und geeigneten Gegenparteien (eligible counterparties) erfüllen, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb über alle von der MiFID II zugelassenen Vertriebskanäle in Betracht kommen. Jeder Vertreiber, der die hierin genannten Wertpapiere später anbietet, ist für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbewertung in Bezug auf diese Wertpapiere und die Festlegung geeigneter Vertriebskanäle verantwortlich. 03.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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