Ein Richterhammer (Symbolbild).
Montag, 13.05.2024 18:14 von | Aufrufe: 971

Gericht verurteilt ehemaligen Steinhoff-Manager zu sechs Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung

Ein Richterhammer (Symbolbild). - pexels.com

Das Landgericht Oldenburg hat einen früheren Manager des Möbelkonzerns Steinhoff wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der 65-Jährige, der als Geschäftsführer europäischer Firmen des Konzerns tätig war, wurde in insgesamt 20 Fällen schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, zwischen Oktober 2008 und August 2012 Steuern in Höhe von über 26 Millionen Euro hinterzogen zu haben, indem er falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden machte.

Der Angeklagte räumte zu Prozessbeginn ein, dass er Bilanzwerte bewusst manipuliert habe, allerdings ohne die steuerlichen Konsequenzen vollständig zu überblicken. Das Gericht stellte einen Steuerschaden von 6,7 Millionen Euro fest und verhängte neben der Freiheitsstrafe auch eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zu je 350 Euro.

Obwohl der Angeklagte nicht absichtlich Steuern hinterzogen habe, sei ihm als erfahrenem Buchhalter bewusst gewesen, dass seine Bilanzfälschungen steuerliche Auswirkungen haben würden. In das Strafmaß flossen zudem zwei frühere Urteile mit ein, bei denen der Manager bereits wegen privater Steuerhinterziehung und unrichtiger Bilanzdarstellung verurteilt wurde.

Steinhoff, früher als Europas zweitgrößter Möbelkonzern bekannt, erlitt durch die Aufdeckung der Bilanzmanipulationen im Jahr 2017 einen fast vollständigen Verlust seines Börsenwertes. Die damals vor allem in Deutschland bekannte Möbelkette Poco, ein Teil des Konzerns, wurde in der Folge an den Konkurrenten XXXLutz verkauft.

Der Fall weckt Erinnerungen an die Geschehnisse um den ehemaligen Konzernchef Markus Jooste, der kurz nach der Verhängung einer Geldbuße von etwa 23 Millionen Euro verstarb. Das Urteil gegen den aktuellen Angeklagten ist noch nicht rechtskräftig und könnte Gegenstand weiterer rechtlicher Bewertungen werden.
Quelle: manager-magazin.de


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