Flagge der Bundesrepublik Deutschland.
Freitag, 03.06.2022 11:09 von | Aufrufe: 3863

Abgeordneter: Bund gibt 6,8 Milliarden Euro für Intel-Ansiedlung

Flagge der Bundesrepublik Deutschland. ©unsplash.com

MAGDEBURG/BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund wird die Ansiedlung des US-Chipherstellers Intel (Intel Aktie) in Magdeburg mit einem Milliardenbetrag fördern. Das gab der Magdeburger Bundestagsabgeordnete Martin Kröber (SPD) am Freitag bekannt. Er freue sich sehr, dass der Bund die Ansiedlung bis 2024 mit insgesamt 6,8 Milliarden Euro unterstützen werde, allein im Haushalt 2022 seien 2,7 Milliarden veranschlagt, erklärte Kröber. "Die Ansiedlung ist ein Schub für ganz Sachsen-Anhalt."

Bereits am Dienstag hatte der Ostbeauftragte Carsten Schneider (SPD) angekündigt, dass der Bund die Mikroelektronik-Branche in Deutschland mit einem Milliardenbetrag unterstützen will. In den nächsten Jahren könnten für Investitionsvorhaben mehr als zwölf Milliarden Euro fließen. Man sei neben Intel mit weiteren Investoren im Gespräch, um den Bereich der Mikroelektronik zu stärken, so der Ostbeauftragte der Bundesregierung.

In Magdeburg sollen ab 2027 Chips produziert werden. In einer ersten Ausbaustufe sollen zwei benachbarte Halbleiterwerke gebaut werden, mehrere Tausend Arbeitsplätze könnten entstehen. Intel will dafür zunächst rund 17 Milliarden Euro investieren. Der Bau soll im nächsten Jahr beginnen./cki/DP/mis


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

30,90 $
+1,28%
Intel Corp. Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Intel Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.