Ad hoc: AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten

Freitag, 18.11.2016 22:50 von DGAP - Aufrufe: 1526

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot/Firmenübernahme 18.11.2016 22:38 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AIXTRON SE: Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH / Abgabe der CFIUS-Entscheidung an den Präsidenten der Vereinigten Staaten Herzogenrath, 18. November 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA, AIXC; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass der Prüfungszeitraum, in dem das Committee on Foreign Investment in the United States (CFIUS) das Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH (GCI) unter dem Gesichtspunkt US-nationaler Sicherheitsinteressen untersucht hat, am 17. November 2016 um 24.00 Uhr EST (18. November 2016, 6.00 Uhr MEZ) abgelaufen ist. CFIUS hat keine abschließende Freigabeentscheidung getroffen, sondern der Grand Chip Investment GmbH und AIXTRON mitgeteilt, dass seiner Ansicht nach ungelöste US-nationale Sicherheitsbedenken hinsichtlich der geplanten Transaktion bestünden. CFIUS hat die Parteien ferner darüber informiert, dass es beabsichtigt, dem US-Präsidenten zu empfehlen, die Freigabe nicht zu erteilen, da nach Auffassung von CFIUS keine angemessene Möglichkeit bestünde, den von CFIUS angenommenen US-nationalen Sicherheitsbedenken mittels der bisher von den Parteien vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu begegnen. Infolgedessen hat CFIUS den Parteien nahegelegt, die Rücknahme des CFIUS-Antrags zu beantragen und die gesamte Transaktion aufzugeben. Sowohl GCI als auch AIXTRON haben entschieden, der Rücknahmeempfehlung des CFIUS nicht zu folgen. Im Einklang mit den CFIUS-Regularien hatte dies zur Folge, dass das Verfahren zur Entscheidung an den US-Präsidenten abgegeben wurde. Der US-Präsident hat nun 15 Kalendertage Zeit, über die Ablehnung oder Freigabe der geplanten Transaktion zu entscheiden. GCI und AIXTRON beabsichtigen, weiterhin aktiv im Verhandlungswege nach geeigneten Abhilfemaßnahmen zu suchen, die es CFIUS oder dem US-Präsidenten ermöglichen, die US-nationalen Sicherheitsbedenken auszuräumen, oder sonstige Lösungen zu finden, die die Parteien in die Lage versetzen, die Transaktion durchzuführen. Die Parteien können nicht garantieren, dass CFIUS oder der US-Präsident einen weiteren Dialog mit den Parteien führen werden oder dass die Parteien geeignete Abhilfemaßnahmen oder sonstige Maßnahmen identifizieren und vereinbaren werden können, um die Transaktion durchzuführen. Kontakt: Guido Pickert Investor Relations & Konzernkommunikation T: +49 (2407) 9030-444 F: +49 (2407) 9030-445 invest@aixtron.com Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA/AIXC, ISIN DE000A0WMPJ6/ DE000A2BPYT0; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar. Zusätzliche Informationen Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/ Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar. Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/ Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein. 18.11.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Telefon: +49 (2407) 9030-0 Fax: +49 (2407) 9030-40 E-Mail: invest@aixtron.com Internet: www.aixtron.com ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041, DE000A2BPYT0 WKN: A0WMPJ, A0D82P, A2BPYT Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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