Ad hoc: AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1%

Donnerstag, 06.10.2016 18:20 von DGAP - Aufrufe: 830

AIXTRON SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Übernahmeangebot 06.10.2016 18:11 Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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AIXTRON SE: Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle des Übernahmeangebots der Grand Chip Investment GmbH an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1% Herzogenrath, 06. Oktober 2016 - AIXTRON SE (FSE: AIXA; NASDAQ: AIXG), ein weltweit führender Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots an die Aktionäre der AIXTRON SE von 60% auf 50,1% gesenkt hat. Grand Chip Investment GmbH hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für alle Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien) veröffentlicht. Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge stehen unter verschiedenen, in der Angebotsunterlage näher dargelegten Vollzugsbedingungen, darunter auch einer Mindestannahmeschwelle von 60% der Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien). Die Grand Chip Investment GmbH hat die Änderung dieser Vollzugsbedingung durch Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle auf 50,1% (56.472.898 AIXTRON Aktien einschließlich der durch AIXTRON ADSs repräsentierten AIXTRON Aktien) heute bekanntgegeben. Aufgrund der Änderung der Vollzugsbedingung für das Übernahmeangebot verlängert sich die Annahmefrist des Angebots um zwei Wochen. Aktionäre der AIXTRON können das Übernahmeangebot somit noch bis zum 21. Oktober 2016, 24:00 Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, annehmen. Kontakt: Guido Pickert Investor Relations & Konzernkommunikation T: +49 (2407) 9030-444 F: +49 (2407) 9030-445 invest@aixtron.com Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6; NASDAQ: AIXG, ISIN US0096061041) sind im Internet unter http://www.aixtron.com verfügbar. Zusätzliche Informationen Diese Veröffentlichung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Stammaktien und die American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde am 29. Juli 2016 veröffentlicht. Die Bedingungen des Übernahmeangebots wurden in der von der Grand Chip Investment GmbH erstellten und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot zum Kauf von Stammaktien und American Depositary Shares der AIXTRON SE wurde ausschließlich unter diesen Bedingungen abgegeben. Die AXITRON SE hat mit Bezug auf das Übernahmeangebot am 11. August 2016 bei der SEC ein sog. Solicitation/ Recommendation Statement eingereicht; der Vorstand und Aufsichtsrat der AIXTRON SE haben darüber hinaus gemäß § 27 WpÜG eine Stellungnahme zu dem Angebot abgegeben. Die nunmehr eingetretene Änderung des Übernahmeangebots sowie eine englischen Übersetzung dieser Änderung sind im Internet unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar. Die Annahme des Übernahmeangebots kann außerhalb von Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb von Deutschland und den USA nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. Das sog. Tender Offer Statement (einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens (letter of transmittal) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien) und das sog. Solicitation/ Recommendation Statement, in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Stellungnahme des Vorstands und Aufsichtsrats gemäß § 27 WpÜG (in der jeweils gültigen Fassung) enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da diese die für das Übernahmeangebot geltenden Bedingungen enthalten werden. Diese Materialien und sonstigen Dokumente, die von Grand Chip Investment GmbH oder AIXTRON SE bei der SEC eingereicht wurden, stehen kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov. zur Verfügung. Zusätzlich werden das Tender Offer Statement der Grand Chip Investment GmbH und sonstige von ihr eingereichte Unterlagen unter www.grandchip-aixtron.com abrufbar sein. 06.10.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Telefon: +49 (2407) 9030-0 Fax: +49 (2407) 9030-40 E-Mail: invest@aixtron.com Internet: www.aixtron.com ISIN: DE000A0WMPJ6, US0096061041 WKN: A0WMPJ, A0D82P Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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