Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats

Mittwoch, 22.06.2022 08:16 von DGAP - Aufrufe: 375

Züblin Immobilien Holding AG / Schlagwort(e): Generalversammlung Ad hoc Mitteilung gem. Art 53 KR / Generalversammlung genehmigt Anträge des Verwaltungsrats 22.06.2022 / 08:16 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Anlässlich der 33. Ordentlichen Generalversammlung vom 21. Juni 2022 waren 60.2% des Aktienkapitals vertreten. Allen Anträgen des Verwaltungsrates wurde zugestimmt:

  • Genehmigung des Geschäftsberichts 2021/22, des Vergütungsberichts sowie Kenntnisnahme der Berichte der Revisionsstelle
  • Verwendung des Bilanzverlusts und Vortrag auf neue Rechnung
  • Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie aus Kapitaleinlagereserven (ex-Datum 23.06.2022)
  • Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Wiederwahlen des bestehenden Verwaltungsrats sowie des Präsidenten
  • Wiederwahl der bestehenden Mitglieder in den Vergütungsausschuss
  • Wahl der neuen Revisionsstelle SWA Swiss Auditors AG
  • Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters
  • Genehmigung der Vergütungen für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

 

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023.


Ende der Ad-hoc-Mitteilung
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Züblin Immobilien Holding AG
Hardturmstrasse 76
8005 Zürich
Deutschland
Telefon: +41 44 206 29 39
Fax: +41 44 206 29 38
E-Mail: investor.relations@zueblin.ch
Internet: www.zueblin.ch
ISIN: CH0312309682
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1380783
 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1380783  22.06.2022 CET/CEST

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