Ad hoc: QSC AG: Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

Donnerstag, 18.12.2014 15:30 von DGAP - Aufrufe: 1507

QSC AG / Schlagwort(e): Sonstiges 18.12.2014 15:26 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Köln, 18. Dezember 2014. Die QSC AG hat die jüngsten Spekulationen über einen möglichen Kauf ihres DSL-Netzes zur Kenntnis genommen und bestätigt, schon seit Längerem verschiedene Optionen für die Nutzung des DSL-Netzes zu prüfen. Diese Optionen umfassen auch einen möglichen Verkauf des DSL-Netzes. Entsprechende Gespräche zu den verschiedenen Optionen befinden sich in einem sehr frühen Stadium. Rückfragen an: QSC AG Arne Thull Head of Investor Relations Telefon: 0221 6698-724 E-Mail: invest@qsc.de 18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: QSC AG Mathias-Brüggen-Straße 55 50829 Köln Deutschland Telefon: +49-221-6698-724 Fax: +49-221-6698-009 E-Mail: invest@qsc.de Internet: www.qsc.de ISIN: DE0005137004 WKN: 513700 Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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