Verschiedene Online-Shopping-Seiten, darunter auch Zalando.
Mittwoch, 12.05.2021 05:50 von | Aufrufe: 402

Amazon & Co.: EU-Gericht urteilt zu strittigen Steuervergünstigungen

Verschiedene Online-Shopping-Seiten, darunter auch Zalando. © MattiaMarasco / iStock Editorial / Getty Images Plus / Getty Images http://www.gettyimages.de

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das EU-Gericht fällt an diesem Mittwoch (11.00 Uhr) zwei mit Spannung erwartete Urteile zu umstrittenen Steuervergünstigen für multinationale Konzerne in Luxemburg. Konkret sollen die Richter entscheiden, ob der luxemburgische Staat von der EU-Kommission gezwungen werden kann, vom weltgrößten Online-Händler Amazon (Amazon Aktie) rund 250 Millionen Euro Steuern plus Zinsen nachzufordern. Im zweiten Fall geht es um Steuern in Höhe von 120 Million Euro, die Luxemburg von dem französischen Energieunternehmen Engie nachfordern soll.

Die Anordnung im Fall Amazon hatte die EU-Kommission 2017 beschlossen, nachdem sie im Zuge einer Prüfung zu der Auffassung gelangt war, dass Luxemburg dem Unternehmen von Mai 2006 bis Juni 2014 wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt hat, um es an sich zu binden. Unterm Strich soll Amazon auf drei Viertel seiner aus dem EU-Umsatz erzielten Gewinne keine Steuern gezahlt haben. Zwei Unternehmen der Engie-Gruppe haben nach einer 2018 angeschlossenen Untersuchung der EU-Kommission etwa ein Jahrzehnt lang auf ihre Gewinne in Luxemburg fast gar keine Steuern gezahlt.

Amazon, Engie und Luxemburg weisen den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Vergünstigen zurück und haben deswegen Einspruch beim EU-Gericht eingelegt. Die dort zuständigen Richter sprechen nun Urteile, die aber noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden könnten.

Vor dem EuGH wehrt sich die Brüsseler Behörde derzeit bereits gegen ein Urteil, mit dem das EU-Gericht eine Aufforderung an Irland gekippt hat, von Apple (Apple Aktie) bis zu 13 Milliarden Euro an Steuern zurückzufordern. Die Richter des EU-Gerichts hatten in dem Fall entschieden, dass die Kommission nicht habe nachweisen können, dass die Steuervereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten./aha/DP/zb


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