Cloud-Computing macht die Übertragung von Daten zwischen Geräten möglich. (Symbolbild).
Dienstag, 19.10.2021 16:15 von | Aufrufe: 333

Amazon springt auf 3D-Audio-Zug auf

Cloud-Computing macht die Übertragung von Daten zwischen Geräten möglich. (Symbolbild). © oatawa / iStock / Getty Images Plus

SEATTLE (dpa-AFX) - Im Wettbewerb der Musikstreaming-Dienste folgt Amazon (Amazon Aktie) auf Apple (Apple Aktie) mit der Einführung von dreidimensionalem Sound für alle Abo-Kunden. Damit gerät Marktführer Spotify , der noch keine 3D-Musik im Angebot hat, stärker unter Druck, mit seinen Rivalen gleichzuziehen. Amazon bietet die Songs dabei sowohl im Format Dolby Atmos als auch in Sonys konkurrierendem 360 Audio, wie das Unternehmen am Dienstag bekanntgab. Apple setzt bisher ausschließlich auf Dolby Atmos.

Amazon hatte zwar schon seit zwei Jahren 3D-Audio im Angebot - man konnte den räumlichen Effekt aber nur auf einigen wenigen Geräten wie dem hauseigenen Lautsprecher Echo Studio nutzen.

Spotify gilt als die klare Nummer eins im Musikstreaming-Geschäft vor Apple. Der iPhone-Konzern hatte in seinem Dienst Apple Music im Sommer 2019 mehr als 60 Millionen Abo-Kunden - und nannte seitdem keine neuen Zahlen. Apple verzichtet anders als Spotify auf eine Gratis-Version. Wie viele Abo-Kunden Amazon Music hat, ist unklar. Der Dienst könnte aber davon profitieren, dass Kunden von Amazons Abo-Angebot Prime ihn günstiger erhalten./so/DP/stw


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

188,76 $
0,00%
Amazon Chart
182,37 $
0,00%
Apple Chart
298,05 $
0,00%
Spotify Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Amazon Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News