CUPERTINO (dpa-AFX) - Die israelische Entwicklerfirma hinter der Überwachungssoftware Pegasus gerät mit einer Klage von Apple (Apple Aktie)
Mitte Juli hatte ein internationales Journalistenkonsortium berichtet, dass mit Pegasus auch Oppositionelle und Reporter ausgespäht worden seien. Auf Dutzenden Smartphones von Journalisten, Menschenrechtlern, deren Familienangehörigen sowie Geschäftsleuten seien Spuren von Angriffen entdeckt worden. NSO entgegnete, Pegasus werde "ausschließlich an Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste von geprüften Regierungen verkauft, mit dem alleinigen Ziel, durch Verhinderung von Verbrechen und Terrorakten Menschenleben zu retten".
Die Erläuterungen reichen vielen aber nicht aus. Anfang November setzte die US-Regierung NSO auf ihre Sanktionsliste. Es gebe Beweise, dass Spionagesoftware an Regierungen geliefert worden sei, die sie zur böswilligen Überwachung unter anderem von Regierungsbeamten, Journalisten und Wissenschaftlern eingesetzt hätten.
Apple betonte, dass NSO eine inzwischen geschlossene Software-Schwachstelle ausgenutzt habe, um "eine geringe Anzahl" von Nutzern der Geräte des Konzerns anzugreifen. "Die NSO Group und ihre Kund:innen verwenden die immensen Ressourcen und das Potenzial von Nationalstaaten, um Cyberangriffe sehr gezielt durchzuführen, die ihnen Zugriff auf das Mikrofon, die Kamera und andere sensible Daten auf Apple- und Android-Geräten ermöglichen", hieß es.
Bereits seit Jahren läuft eine Klage von WhatsApp gegen NSO. Der zum Facebook-Konzern Meta
Kurzfristig positionieren in Apple | ||
UL7AUR
| Ask: 2,82 | Hebel: 6,60 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.