Das Bayer-Kreuz am Flughafen Köln-Bonn.
Quelle: - ©Bayer AG:
Google
dpa-AFX  |  aufrufe Aufrufe: 945

Bayer beantragt US-Zulassung für neuen Bluter-Wirkstoff

BERLIN (dpa-AFX) - Der Pharma- und Agrochemiekonzern Bayer (Bayer Aktie) hofft auf die Vermarktung eines neuen Bluter-Wirkstoffs auf dem wichtigen US-Markt. Das Unternehmen habe für BAY94-9027 die Zulassung bei der US-Gesundheitsbehörde beantragt, teilte Bayer am Donnerstag in Berlin mit. In relevanten Studien habe sich gezeigt, dass BAY94-9027 auch bei größeren Dosierungsintervallen von bis zu sieben Tagen vor Blutungen schütze.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
ARIVA Newsletter
Bayer AG 21,2175 € Bayer AG Chart -4,93%

"Die Einreichung von BAY94-9027 bringt uns einen Schritt näher an unser Ziel, eine Therapie anzubieten, die Menschen mit Hämophilie A mit einem aktiven Lebensstil zusätzliche Vorteile bietet", erklärte Entwicklungsleiter Jörg Möller. Die sogenannte Bluterkrankheit betrifft nach Konzernangaben fast 400 000 Menschen weltweit. Es handele sich fast immer um eine vererbte Störung der Blutgerinnung, bei der eines der Proteine fehle oder fehlerhaft gebildet werde, das für die Bildung von Blutgerinnseln verantwortlich sei./das/stb


Werbung

Community-Beiträge zu Bayer AG

aus Forum-Thread: Bayer AG
Avatar des Verfassers
02.04.2025 - 19:47 Uhr
cvr info
Ich stimme auch gegen die KE
selbst wenn es noch NICHT sicher ist daß sie kommt und in welchem Umfang. Man hat der Klage-Mafia in den USA schon viel zu viel Geld in den Rachen geworfen.
Avatar des Verfassers
02.04.2025 - 16:05 Uhr
Pippolos
KE
Die KE wird wohl zwischen 18-19 durchgezogen und eine Menge Geld für die Streitigkeiten einsammeln.. Die jenigen die auf 15€ spekuliert haben, werden Sie baden gehen und Verluste einfahren.
Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.