Werk der Bayer AG in Krefeld.
Dienstag, 09.11.2021 11:59 von | Aufrufe: 646

Bayer: US Supreme Court könnte 2021 über Annahme Glyphosat-Fall entscheiden

Werk der Bayer AG in Krefeld. © Michael-Victor-Photo/iStock Editorial / Getty Images Plus/Getty Images

LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Für Bayer (Bayer Aktie) und seine Aktionäre könnte womöglich noch 2021 mehr Klarheit hinsichtlich der angestrebten höchstrichterlichen Entscheidung im milliardenteueren Glyphosat-Rechtsstreit in den USA entstehen. Im Dezember könnte der US Supreme Court entscheiden, ob er den vorgebrachten Fall zur Berufung annehme, sagte Bayer-Finanzchef Wolfgang Nickl am Dienstag während einer Telefonkonferenz bei der Zahlenvorlage. Der Konzern hatte Mitte August einen entsprechenden Antrag auf Revision eines Urteils in einem der verlorenen Glyphosat-Prozesse eingereicht. Zuletzt war eine Entscheidung eher 2022 erwartet worden.

Für den Fall, dass der Supreme Court sich mit dem Glyphosat-Verfahren nicht befassen will oder gegen Bayer entscheidet, hatte der Konzern im zweiten Quartal weitere Rückstellungen von 4,5 Milliarden US-Dollar gebildet. Mit dem Geld würde dann ein Programm aufgesetzt, um in den kommenden 15 Jahren mit den Forderungen neuer Kläger umzugehen. Sollten die Richter den Fall annehmen und am Ende zugunsten von Bayer entscheiden, wäre dies ein Befreiungsschlag.

Bayer hatte sich die teuren Rechtskonflikte rund um Roundup 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar (Dollarkurs) teuren Kauf des US-Saatgutriesen Monsanto ins Haus geholt./mis/jha/


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

28,02
-0,39%
Bayer AG Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Bayer Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Andere Nutzer interessierten sich auch für folgende News