KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer ersten Entscheidung zum Software-Update im Diesel-Skandal Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen (VW Aktie)
Der Kläger hatte behauptet, das sogenannte Thermofenster in dem Update sei ebenfalls eine unzulässige Abschalteinrichtung. Er wollte deshalb seinen VW Tiguan zurückgeben, den er erst nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 gekauft hatte. Vor Gerichten in Rheinland-Pfalz hatte er damit keinen Erfolg. Der BGH wies nun auch seine Beschwerde dagegen ab, dass keine Revision zugelassen wurde./sem/DP/men
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