KARLSRUHE (dpa-AFX) - Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter wiesen die Revisionen von vier Klägerinnen und Klägern zurück, die alle erst 2020 Schadenersatz gefordert hatten. Der Dieselskandal war im Herbst 2015 ans Licht gekommen. Einen fünften Fall verwiesen sie zurück ans Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, weil die Ansprüche hier möglicherweise noch gar nicht verjährt sind. Das OLG hatte angenommen, es sei grob fahrlässig gewesen, nicht schon 2015 zu prüfen, ob auch das eigene Auto den VW-Skandalmotor EA189 hat. Der BGH ist hier großzügiger und zieht die Grenze Ende 2016. Davon könnten einige Betroffene profitieren, die erst 2019 geklagt haben./sem/vrb/DP/men
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