BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt nimmt bei Google (Alphabet A Aktie)
Der Konzern bietet über die Google Maps Plattform unter anderem die Möglichkeit, seine Karten etwa in Websites und Apps einzubinden. Das Kartellamt will auch die Lizenzbedingungen für die Einbindung von Google-Karten in die Infotainment-Systeme von Autos überprüfen.
Google entgegnete, Entwickler und Unternehmen entschieden sich "aus einer Vielzahl an Optionen" für die Plattform. "Sie können neben der Google Maps Plattform auch andere Kartendienste nutzen - und viele tun dies auch." Google arbeite stets mit Regulierungsbehörden zusammen und beantworte gern alle Fragen.
Die Untersuchung stützt sich auf erweiterte Befugnisse des Kartellamts bei Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb". Die Behörde zählt Google sei Ende vergangenen Jahres dazu. Sie prüft beim Internet-Konzern bereits die Konditionen zur Datenverarbeitung und das Nachrichtenangebot Google News Showcase.
Nach den seit Anfang 2021 geltenden neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Unternehmen mit marktübergreifender Wettbewerbs-Bedeutung leitete das Kartellamt auch Untersuchungen zum Facebook-Konzern Meta
Kurzfristig positionieren in Alphabet C | ||
HS2TYS
| Ask: 3,71 | Hebel: 18,72 |
mit starkem Hebel |
Zum Produkt
| |
HG9KFS
| Ask: 4,75 | Hebel: 6,76 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.