Ein Richterhammer (Symbolbild).
Dienstag, 23.04.2024 05:50 von | Aufrufe: 130

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über geplanten A20-Elbtunnel

Ein Richterhammer (Symbolbild). pexels.com

LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am Dienstag (9.00 Uhr) erneut über den Bau der Autobahn A20 und den geplanten Elbtunnel bei Glückstadt (Kreis Steinburg). Dabei geht es um eine Klage des Betreibers der Elbfähre zwischen Wischhafen (Kreis Stade) und Glückstadt. Sie richtet sich gegen die Anfang 2023 erlassene Neufassung des Planfeststellungsbeschlusses für den schleswig-holsteinischen Teil des Tunnels. Im Falle des Baus der Elbquerung werde die Fährverbindung laut einem Gutachten nicht mehr wirtschaftlich sein und eingestellt werden müssen, argumentiert der Betreiber FRS Elbfähre. Mit der Klage sollen Schadensersatzansprüche gesichert werden.

Ob das Bundesgericht am Dienstag eine Entscheidung verkünden wird, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen. Ursprünglich sollten am Dienstag auch die Klagen dreier Umweltverbände verhandelt werden. Das Leipziger Gericht hob den Termin hinsichtlich dieser Klagen jedoch auf.

Seit mehr als zehn Jahren endet die aus Mecklenburg-Vorpommern kommende Küstenautobahn A20 östlich von Bad Segeberg. Sie soll als sogenannte Nord-West-Umfahrung Hamburgs bis zur A26 in Niedersachsen weitergeführt werden. Bei Drochtersen im Landkreis Stade ist das Autobahnkreuz Kehdingen geplant./bsp/DP/ngu


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