Die EU-Flagge.
Dienstag, 01.06.2021 05:49 von | Aufrufe: 495

Entscheidung aus Karlsruhe zur Arzneimittelzulassung in der EU

Die EU-Flagge. pixabay.com

KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem Streit um die Zulassung eines Tierarzneimittels will sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (9.30 Uhr) zum Verhältnis von deutschen und europäischen Grundrechten äußern. Das Medikament stammt aus dem Bayer (Bayer Aktie) -Konzern. In dem Verfahren geht es um den Schutz von Dokumenten zu möglichen Umweltrisiken, die im Jahr 2004 auf Wunsch der britischen Zulassungsbehörden im Unternehmen erstellt wurden.

Inzwischen sind auch Nachahmerpräparate anderer Hersteller auf dem Markt. Ein slowenisches Pharmaunternehmen hatte für die Zulassung seines Generikums in Großbritannien auf die Bayer-Daten zurückgegriffen. Die deutschen Behörden wiederum hatten diese britische Zulassung später anerkannt. Zwei Bayer-Töchter halten den so zustande gekommenen Zulassungsbescheid für rechtswidrig - die verwendeten Daten seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Verwaltungsgerichte bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht hatten die Klage abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen richtet sich die bereits im Jahr 2014 eingereichte Verfassungsbeschwerde. (Az. 2 BvR 206/14)/sem/DP/nas


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